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Verleihung des akademischen Titels

Verleihung / Awarding

Verleihung / Awarding
Bildquelle: Marion Kuka

Als Promovend*in erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Disputation eine vom Promotionsbüro elektronisch signierte Bestätigung unter Angabe der Noten per E-Mail. Diese Bestätigung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Doktortitels. Auch die Bezeichnung „doctor designatus“ (Dr. des.) ist unzulässig. Sie sind erst mit Erhalt der Urkunde berechtigt den Doktortitel zu führen, für deren Aushändigung Sie zuerst der Publikationspflicht an der Hochschulschriftenstelle nachkommen müssen.

Bei englischsprachigen Dissertationen erstellt das Promotionsbüro automatisch eine deutschsprachige und eine englischsprachige Urkunde. Bei einer deutschsprachigen Dissertation wird lediglich dann eine englischsprachige Urkunde zusätzlich erstellt, wenn Sie uns eine E-Mail mit einer wissenschaftlich korrekten Übersetzung des deutschsprachigen Titels zukommen lassen.

Die Urkunde liegt spätestens 6 Wochen nach der Disputation zum Versand bereit, sofern Sie der Publikationspflicht an der Hochschulschriftenstelle nachgekommen sind. Die Urkunde/n wird/werden Ihnen zunächst als PDF per E-Mail zugeschickt und anschließend per Einwurf-Einschreiben an die von Ihnen angegeben Adresse zugestellt.

Auf Basis der Promotionsordnung verleiht der Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie bei Individualpromotionen den akademischen Titel „Dr. rer. nat.“, für Promovierende, die erfolgreich ein strukturiertes Promotionsprogramm absolviert haben, auf Wunsch den Titel „Ph.D.“

Der Titel darf nur in der verliehenen Form geführt werden!

Wenn zum Beispiel nach Erhalt des „Dr. rer. nat.“ stattdessen der Titel „Ph.D.“ geführt wird, handelt es sich nicht um eine mögliche Übersetzung, sondern um das unbefugte Führen eines nicht verliehenen Titels, was strafrechtlich verfolgt werden kann.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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