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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

FAQ | Anmeldung zur Promotion (Zulassung)

Die Anmeldung ist möglichst zu Beginn der Promotion einzureichen, spätestens jedoch innerhalb der ersten 2 Jahre (per E-Mail als pdf-Datei).

Weitere Informationen

Grundsätzlich wäre zwar auch eine spätere Anmeldung möglich, diese ist aber mit einer Sperrfrist von 2 Jahren verbunden, d.h. die Dissertation darf erst 2 Jahre nach Eingang der Anmeldung eingereicht werden.

Wenn Sie bereits an einer anderen Universität angemeldet waren und sich nach dortiger Abmeldung bei uns zur Promotion anmelden, erhalten Sie selbstverständlich keine Sperrfrist.

Erst durch die Zulassung erhalten Sie die Berechtigung, eine Dissertation am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie einreichen zu dürfen. Für extern Betreute ist dies außerdem mit der notwendigen Zusage eines/einer hauptberuflichen Professor*in des Fachbereichs als 2. Gutachter*in verbunden; hier sind die Kapazitäten grundsätzlich begrenzt. Wenn Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 3 der Promotionsordnung erfüllen, müssen in vielen Fällen noch Auflagen erfüllt werden, wie z.B. der Besuch von Kursen, Kenntnisstandprüfungen etc. wozu es wiederum notwendig ist, dass noch eine entsprechende Restlaufzeit der Regelbearbeitungszeit vorhanden ist.

FAQ | Regelbearbeitungszeit

Nein, nach erfolgter Einreichung der Dissertation ist eine Verlängerung nicht mehr notwendig. Die Frist gilt nur für die Einreichung der Dissertation.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Antrag muss sinnvoll begründet werden und von Betreuer*in befürwortet werden. Eine Verlängerung sollte max. für ein weiteres Jahr beantragt werden. Wenn darüber hinaus Zeit benötigt wird, muss ein erneuter Antrag eingereicht werden.

FAQ | Schreiben der Dissertation

Sie müssen keine Erstautorenschaft nachweisen, sondern eine herausgehobene Position einnehmen. Das ist auch bei Korrespondenzautorenschaften der Fall. Dies gilt für die geforderten zwei im peer review Verfahren angenommenen bzw. veröffentlichten Publikationen.

Nein, das darf der/die Autor*in eigenständig entscheiden, es muss nur leserlich sein.

Grundsätzlich ja, allerdings sollten Sie einen entsprechend großen substanziellen Beitrag an der Publikation haben und müssen kenntlich machen, welche Teile nicht von Ihnen sind.

Das Deckblatt muss die gleiche Sprache wie die Dissertation haben.
Die Vorlage hierfür finden Sie hier.

Natürlich können auch in Dissertationen Verbundabbildungen mit mehreren Teilen eingebunden werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum das nicht möglich sein sollte.

Der Sprachnachweis Englisch B2 muss vorab vorgelegt werden. Das erfolgt normalerweise im Rahmen der Anmeldung. Sie können Ihrer Zulassung entnehmen, ob der Sprachnachweis bereits vorgelegt wurde.

FAQ | Einreichen der Dissertation

Bitte teilen Sie uns ca. 10 Tage vor der geplanten Einreichung mit, wie der finale Titel der Dissertation lautet. Dieser muss nicht der angemeldete Titel sein. Bei der Anmeldung handelt es sich lediglich um einen vorläufigen Arbeitstitel, dieser kann ohne weiteren Antrag geändert bzw. optimiert werden.

Da der finale Titel in die Datenbank eingegeben wird und später für die Urkundenerstellung abgefragt wird, darf anschließend keine weitere Änderung erfolgen! Außerdem teilen Sie uns bitte die Namen der beiden Gutachter*innen mit und ob es sich bei Ihrer Dissertation um eine Monographie oder eine kumulative Dissertation handelt.

Weitere Informationen

Alle Gutachter*innen, die nicht an der FU Berlin angestellt sind, müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Ehemalige Professor*innen des Fachbereichs, die sich im Ruhestand befinden, sind hiervon ausgenommen, da hier § 37 des Beamtenstatusgesetztes nachwirkt.

FAQ | Disputation

Nein, das ist nicht möglich. Der*die Betreuer*in darf vor der Einreichung der Dissertation (per E-Mail) Vorschläge einreichen. Diese werden dem Promotionsausschuss vorgelegt. Sollte kein Vorschlag vorliegen, setzt der Promotionsausschuss eine Kommission ein.

Wenn Sie über den Beginn der Auslagefrist informiert werden, erhalten sie eine E-Mail, in der die Namen der Kommissionsmitglieder sowie deren E-mail-Adressen angegeben werden.

Erst wenn die Auslagefrist beginnt. Sie erhalten dann eine E-Mail, in der der frühestmögliche Termin genannt wird, verbunden mit der Aufforderung mit den Kommissionsmitgliedern einen Termin abzustimmen.

Die Disputation kann frühestens am Tag nach Ablauf der Auslagefrist stattfinden, insofern es sich um einen Werktag (Montag – Freitag) handelt.

Hybrid in 2 getrennten Räumen
Nur Sie und der/die Vorsitzende sind vor Ort anwesend, aber räumlich getrennt in einem FU-Videokonferenzraum und dem Nebenraum - alle anderen Kommissionsmitglieder und etwaiges Publikum werden über Webex zugeschaltet.
Hybrid in einem Raum
Sie und der/die Vorsitzende sind im selben Raum anwesend - alle anderen Kommissionsmitglieder und etwaige Gäste können wählen, ob sie online oder persönlich im selben Raum teilnehmen.
Reines Online-Format
Sie und alle Kommissionsmitglieder schalten sich per Webex zu.
Reines Präsenz-Format
Sie, alle Kommissionsmitglieder und etwaige Gäste befinden sich im selben Raum
Es wird niemand online dazu geschaltet und ein Streaming findet nicht statt.

In jedem Fall muss die Kommission der Format-Wahl vorab zustimmen!