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FU Mitgliedschaft und Immatrikulation

Mitgliedschaftsverhältnis FU / Enrollment

Mitgliedschaftsverhältnis FU / Enrollment
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Gemäß § 5 der Promotionsordnung müssen Sie als Promovend*in ein Mitgliedschaftsverhältnis zur FU Berlin nachweisen, d. h. wenn Sie in keinem Anstellungsverhältnis mit der FU Berlin stehen, sind Sie verpflichtet, sich bei der Studierendenverwaltung immatrikulieren zu lassen. Andernfalls verliert die Zulassung zur Promotion ihre Gültigkeit.

Die Immatrikulationspflicht besteht mit der Zulassung bis zur Einreichung der Dissertation.

Den Antrag auf Immatrikulation finden Sie hier.
Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.

Bitte beachten: Ab dem Wintersemester 2024/2025 sind Promovierende berechtigt das Deutschlandsemesterticket in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen zum Semesterticket und zu einer möglichen Befreiung schauen Sie bitte hier oder wenden sich direkt an das Semesterticketbüro des AStA.


Standardisierte Angabe der Zugehörigkeit (Affiliation) zur Freien Universität Berlin bei Publikationen

Angabe der Dienstanschrift durch Mitglieder der Freien Universität Berlin


a) Grundsätzliches
Alle Mitglieder der Freien Universität im Sinne des §43 BerlHG geben auf ihren Veröffentlichungen die Dienstanschrift bzw. die Anschrift des Instituts / der Einrichtung an der Freien Universität an, in deren Kontext die Veröffentlichung entstanden ist. Dabei ist der Name Freie Universität Berlin zu nennen. Die E-Mailadresse genügt nicht, es ist eine vollständige postalische Adressangabe erforderlich. Die Angabe der Privatanschrift ist nicht zulässig.


b) Mehrfachzuordnungen
Mitglieder der Freien Universität, die ihre Forschungsarbeiten im Kontext einer Kooperation verschiedener Institute innerhalb und außerhalb der Freien Universität publizieren, können neben ihrer Dienstanschrift in Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen ggf. weitere Anschriften angeben. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass für jede Adresse eine eigene Zeile verwendet wird. Die Reihenfolge der Angabe wird durch das Ausmaß der für diese Publikation an der jeweiligen Einrichtung erbrachten Forschungsleistung bestimmt.

Das vollständige Rundschreiben mit weiteren Informationen, u.a. zur Formatierung der Dienst- bzw. Institutsadresse findet sich unter folgendem Link (nur FU-intern): https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/fu-rundschreiben/2025/20250224_Rundschreiben_Affiliationsrichtlinie_FU_V2.pdf


Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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