Springe direkt zu Inhalt

FU Mitgliedschaft und Immatrikulation

Mitgliedschaftsverhältnis FU / Enrollment

Mitgliedschaftsverhältnis FU / Enrollment
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Gemäß § 5 der Promotionsordnung müssen Sie als Promovend*in ein Mitgliedschaftsverhältnis zur FU Berlin nachweisen, d. h. wenn Sie in keinem Anstellungsverhältnis mit der FU Berlin stehen, sind Sie verpflichtet, sich bei der Studierendenverwaltung immatrikulieren zu lassen. Andernfalls verliert die Zulassung zur Promotion ihre Gültigkeit.

Die Immatrikulationspflicht besteht mit der Zulassung bis zur Einreichung der Dissertation.

Den Antrag auf Immatrikulation finden Sie hier.
Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.

Wenn Sie das Semesterticket nicht nutzen wollen, können Sie bei der Studierendenverwaltung einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket - bevor Sie den Semesterbeitrag bezahlen! -  stellen. Sie können die Befreiung auf das Semesterticket entweder für ein Semester, mehrere Semester oder für Ihre gesamte Regelbearbeitungszeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier (unter Punkt 8).

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Hier geht's zum nächsten Thema: Regelbearbeitungszeit