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Veröffentlichung der Dissertation

Veröffentlichung / Publication

Veröffentlichung / Publication
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Nach bestandener Disputation ist der/die Promovierende berechtigt die Dissertation an der Hochschulschriftenstelle zu publizieren. Die hierfür erforderliche Druckgenehmigung unseres Fachbereiches erhält die Hochschulschriftenstelle direkt vom Promotionsbüro.

Die Publikation muss innerhalb eines Jahres nach der Disputation erfolgen. Wenn die Publikation nicht innerhalb eines Jahres erfolgen kann, muss ein formloser Antrag auf Fristverlängerung beim Promotionsbüro gestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit im Promotionsbüro per E-Mail einen Antrag auf ein Embargo einzureichen. Mit dem Embargo wird die Freigabe der Daten durch die Hochschulschriftenstelle zurückgestellt und die Daten erst nach Ablauf des Embargos für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sodass Sie Ihre Publikationspflicht erfüllen und somit auch Ihre Urkunde erhalten und Ihren Titel führen können.

Bei einer Dissertation handelt es sich um eine Prüfungsleistung, d. h., dass die im Promotionsbüro eingereichte Dissertation auch in inhaltsgleicher Version bei der Hochschulschriftenstelle publiziert werden muss. Es dürfen lediglich Rechtschreib- und Formatierungsfehler korrigiert werden. Inhaltliche Korrekturen/Änderungen sind ausdrücklich untersagt!

Es dürfen beim Publizieren an der Hochschulschriftenstelle nur DOI-Links verwendet werden, bei denen die jeweils verlinkte Veröffentlichung inhaltsgleich mit der Version in der begutachteten Dissertationsschrift ist.

Die aktuellen Angaben zur Veröffentlichung sind auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle zu finden:
- Hinweise zu Dissertationen
- Hinweise zu Online-Dissertationen

Sie können zwischen folgen Publikationsformaten wählen:

  • Fotodruck:                      40 gebundene Exemplare in Buch- oder Fotodruck
                                            (geleimt, DIN A5 oder DIN A4, Farbe oder s/w) oder

  • Mikrofiches:                    20 Mikrofiches + 1 Masterfiche (Mutterkopie)
                                             + 3 gebundene Fotodrucke
                                             (geleimt, DIN A5 oder DIN A4, Farbe oder s/w) oder

  • Verlagsausgabe:             3 Originalexemplare, wenn ein gewerblicher Verlag die
                                             Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, und eine
                                             Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird bzw.
                                             die Veröffentlichung der gesamten Dissertation in einer
                                             Zeitschrift erfolgt ist oder

  • Online-Dissertation:       elektronische Version, deren Datenformat und Datenträger mit
                                             der Universitätsbibliothek abzustimmen sind, und 2 gebundene
                                             Fotodrucke (geleimt, DIN A5 oder DIN A4, Farbe oder s/w)

Die Exemplare in gedruckter Form müssen mit einer Klebebindung gebunden sein. Ringbindung und Metallschienenklemmung werden nicht akzeptiert.

Aktuelle Informationen und Kontaktmöglichkeiten für Promovierende zur Hochschulschriftenstelle finden Sie hier.

Für Fragen zur Publikation wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Hochschulschriftenstelle.

E-Mail: hsstelle@ub.fu-berlin.de

Tel.: (030) 838-54276

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Hier geht's weiter zum Thema: Verleihung des akademischen Titels