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Betreuung, Thema und Finanzierung

Thema / Topic

Thema / Topic
Bildquelle: Marion Kuka

Wenn die formalen Zulassungsvoraussetzungen aus der Promotionsordnung erfüllt sind, müssen vor Beginn der Promotion ein*e Betreuer*in und ein Thema gefunden sowie die Finanzierung geklärt werden.

Um sich zur Promotion anzumelden, müssen Sie sich zunächst eine*n Betreuer*in (Privatdozent*in oder Professor*in) suchen, in deren bzw. in dessen Arbeitsgruppe Sie Ihre Arbeit anfertigen können.

Alle in unserem Fachbereich hierfür in Frage kommenden Professor*innen und Privatdozent*innen finden Sie unter:

Falls Ihr*e Betreuer*in nicht hauptberufliche*r Hochschullehrer*in unseres Fachbereiches ist, benötigen Sie von einer bzw. einem hauptberuflichen Hochschullehrer*in die Zusage, als zweite*r Gutachter*in und Kommissionsvorsitzende*r zu fungieren.

Darüber hinaus können Sie auch in einer externen Arbeitsgruppe Ihre Arbeit anfertigen, benötigen dann jedoch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Anmeldung eine*n 2. Gutachter*in, der bzw. die hauptberufliche*r Hochschullehrer*in unseres Fachbereiches sein muss.

Betreuer*innen, die nicht habilitiert sind, können gem. § 6 (3) der Promotionsordnung einen Antrag stellen, um das Recht zugesprochen zu bekommen, in diesem Verfahren als Betreuer*in, Gutachter*in und Prüfer*in zu fungieren. Dies setzt voraus, dass derjenige bzw. diejenige als Direktor*in, Forschungsgruppenleiter*in o.ä. fungiert. In einem Kooperationsvertrag werden im Falle der Befürwortung durch den Promotionsausschuss die Rechte und Pflichten des Betreuers bzw. der Betreuerin geregelt.

Allgemeine Informationen zur Promotion an der Freien Universität Berlin finden Sie hier.

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Graduierte (Promotionsförderung) finden Sie hier.

Informationen zum Thema Betreuung finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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