Regelbearbeitungszeit
In der Regel sollte die Dissertation nach 3,5 Jahren - spätestens jedoch vor Ende des Ablaufs der Regelbearbeitungszeit (4 Jahre) - eingereicht werden.
Das Ende der Regelbearbeitungszeit entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid zum Promotionsverfahren.
Sollte die Dissertationseinreichung nicht innerhalb der vierjährigen Regelbearbeitungszeit möglich sein, ist vier Wochen vor Ablauf der Regelbearbeitungszeit beim Promotionsbüro ein Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit (per E-Mail ist ausreichend) einzureichen. Über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit entscheidet der Promotionsausschuss.
Wenn der Grund der Verlängerung der Regelbearbeitungszeit Mutterschutz bzw. Elternzeit ist, verwenden Sie bitte den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit.
Falls ein Betreuungswechsel vollzogen werden soll, ist das unverzüglich zu beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Betreuungswechsel im Promotionsbüro ein. Der Promotionsausschuss prüft, inwieweit dem Antrag stattgegeben werden kann. Für eine Beratung zum Betreuungswechsel wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.
Falls Sie Ihre Promotion nicht an der FU Berlin weiterführen möchten, stellen Sie bitte beim Promotionsbüro einen formlosen Antrag auf Schließung des Promotionsverfahrens.
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