Zulassung
Hierfür sind folgende Unterlagen als eine Gesamt-PDF-Datei, sortiert in der nachstehenden Reihenfolge, an das Promotionsbüro zu senden:
Biologie / Pharmazie
Frau Kerstin Reinsberg
prom1@bcp.fu-berlin.de
Chemie / Biochemie
Frau Lydia Alnajjar
prom2@bcp.fu-berlin.de
Mit Ausstellung der Zulassung, werden Sie im Rahmen dessen dazu aufgefordert im Laufe Ihrer Regelbearbeitungszeit bzw. spätestens bei Dissertationseinreichung alle Anmeldeunterlagen im Original nachzureichen bzw. die Originale Ihrer Zeugnisse und Urkunden im Promotionsbüro vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der pandemischen Lage aktuell keine Sprechstunden stattfinden und die Nachreichung der Unterlagen erst dann möglich ist, wenn wir wieder pauschale Sprechstunden anbieten.
1) Personalausweis oder Reisepass
2) Anmeldung zum Promotionsverfahren
(aktives PDF-Formular - Stand: Oktober 2022)
ACHTUNG! Ab dem 01.01.2023 wird ausschließlich das neue Antragsformular
(Stand: Oktober 2022) akzeptiert!
Als Betreuer*in = Erstgutachter*in gilt die Person, in deren Arbeitsgruppe Sie tätig sind. Bei externen Promovierenden fungiert der bzw. die hauptberufliche Hochschullehrer*in der FU als zweite*r Gutachter*in.
Bei nicht habilitierten Betreuer*innen ist zusätzlich folgender Antrag gem. PromO § 6 (3) einzureichen inkl. Aufstellung der bereits betreuten Verfahren, Lebenslauf und Publikationsliste
3) Arbeitsplan - von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen
ca.1 - 2 Seiten Fließtext: Darlegung der Ziele und Methoden der Forschungsarbeit
4) Zeitplan - von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen
Tabellarische Darstellung des zeitlichen Ablaufs bis zur Dissertationseinreichung
5) Unterzeichneter Lebenslauf
6) Zeugnis + Urkunde = Höchster Abschluss
Bei Urkunden und Zeugnissen, die im Original weder deutsch- noch englischsprachig sind, muss eine Übersetzung durch eine*n staatlich vereidigte*n Übersetzer*in vorgelegt werden.
- Master (120 ECTS) oder
- Diplom oder
- 2. Staatsexamen der pharmazeutischen Prüfung oder
- 3. Staatsexamen Medizin / Veterinärmedizin oder
- ein anderer äquivalenter Abschluss
7) Master- bzw. Abschlussarbeit als separate PDF-Datei (bei einem im Ausland erworbenen Abschluss)
8) Zeugnis + Urkunde = Grundstudium
Bei Urkunden und Zeugnissen, die im Original weder deutsch- noch englischsprachig sind, muss eine Übersetzung durch eine*n staatlich vereidigte*n Übersetzer*in vorgelegt werden.
- Bachelor (180 ECTS) oder
- 1. Staatsexamen der pharmazeutischen Prüfung oder
- ein anderer äquivalenter Abschluss
9) Nachweis des Sprachniveaus
Für die Sprache, in der die Promotionsleistung erbracht werden soll.
Wenn die Hochschulqualifikation nicht in einem deutschsprachigen Land erworben wurde, muss eine Sprachqualifikation (Deutsch DSH2 oder Englisch B2) auf Basis eines der nachfolgenden Nachweise erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich keine anderen Sprachnachweise akzeptiert werden!
- Das deutsche Abiturzeugnis dient als Sprachnachweis für die deutsche und die englische Sprache
Deutsch: mindestens Niveaustufe DSH-2
Es werden ausschließlich die nachfolgenden Nachweise anerkannt:
DSH-2 - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Telc C1-Hochschule
C2-Zertifikat des Goethe-Instituts
DSD II - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
TestDaF mit mindestens Niveau 4 in allen vier Teilprüfungen
Feststellungsprüfung des Studienkollegs
Englisch: mindestens Niveaustufe B2
Es werden ausschließlich die nachfolgenden Nachweise anerkannt:
Cambridge Examinations:
First Certificate (FCE = B2)
Advanced (CAE = C1)
Proficiency (CPE = C2)IELTS: mindestens 5.5
TOEFL PBT or ITP: mindestens 543
TOEFL IBT: mindestens 72
UNIcert® II
Telc B2-Zertifikat
Pearson PTE Academic: mindestens 59
TOEIC: (es müssen alle Module absolviert vorliegen)
Listening and Reading Test: mindestens 785 +
Speaking Test: mindestens 160 +
Writing Test: mindestens 150
Wenn Sie ein Hochschulstudium in einem englischsprachigen Studiengang abgeschlossen haben und uns hierüber eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule vorlegen, kann dies auch als Sprachnachweis für die englische Sprache auf B2-Niveau akzeptiert werden.
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