Zulassung
Um zur Promotion zugelassen zu werden, reichen Sie bitte innerhalb der Sprechstunden* folgende Unterlagen im Promotionsbüro (Raum A.025), Arnimallee 22, 14195 Berlin, ein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Formular
Anmeldung zum Promotionsverfahren (aktives pdf-Formular)
(Als Betreuer*in gilt die Person, in deren Arbeitsgruppe Sie tätig sind, bei externen Promovierenden fungiert der bzw. die hauptberufliche Hochschullehrer*in der FU als 2. Gutachter*in)
- nur bei nicht habilitierten Betreuer*innen: Antrag gem. § 6 (3) um als Betreuer*in fungieren zu dürfen
- Urkunde und Zeugnis
Beglaubigte Kopie oder einfache Kopie unter Vorlage des Originals
(Bei Urkunden und Zeugnissen, die im Original weder deutsch- noch englischsprachig sind, muss eine Übersetzung durch eine*n staatlich vereidigte*n Übersetzer*in vorgelegt werden.)
Diplom oderBachelor + Master (300 ECTS) oder
Staatsexamen oder
2. Staatsexamen Pharmazeutischen Prüfung oder
3. Staatsexamen Medizin / Veterinärmedizin oder
ein anderer äquivalenter Abschluss
- Unterschriebener Lebenslauf
- Arbeitsplan (von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen)
Darlegung der Ziele und Methoden der Arbeit (ca. 1 - 2 Seiten Fließtext)
- Zeitplan (von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen)
Tabellarische Darstellung des zeitlichen Ablaufs bis zur Dissertationseinreichung
- Nachweis des Sprachniveaus der Sprache, in dem die Promotionsleistung erbracht werden soll: Deutsches Abiturzeugnis dient als Sprachnachweis für die deutsche und die englische Sprache
Beglaubigte Kopie oder einfache Kopie unter Vorlage des Originals
Deutsch: Niveaustufe DSH 2 oder gleichwertige Kenntnisse
TestDaF ab TDN 4 in allen Prüfungsteilen (ab 4 x TDN 4)
Telc C 1-Hochschule
C 2-Zertifikat des Goethe-Instituts
Sprachdiplom II der KMK mit C 1 in allen Prüfungsteilen
Feststellungsprüfung des Studienkollegs
Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
Englisch: Niveaustufe B2 oder gleichwertige Kenntnisse
6 Jahre Englischunterricht in der Schule o. Nachweis Sprachniveau B2 auf dem Schulzeugnis
IELTS >5.0
Cambridge Examinations: First Certificate (FCE), Advanced (CAE), Proficiency (CPE)
TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
UNIcert® II
TOEIC 785
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, ist aus den Zeugnissen in der Regel nicht zu erkennen, wie viele Jahre Sprachunterricht absolviert wurde. In diesem Fall ist entweder eine Bescheinigung der Schule über die Dauer des Unterrichts oder ein Sprachzeugnis vorzulegen. Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder den USA oder einem dort abgeschlossenen Studium müssen keine weiteren Zeugnisse vorgelegt werden.
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