... Sie die Originale Ihrer Zeugnisse und Urkunden vor der Dissertationseinreichung im Promotionsbüro vorlegen müssen?
Für alle Promovierenden, die auf Basis von elektronisch eingereichten Dokumenten eine Zulassung erhalten haben, die mit der Auflage verbunden ist, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen, entfällt eine ggf. in diesem Rahmen ausgesprochene Frist. Die Originale sind grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit vorzulegen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation.