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Wussten Sie, dass ...? Neuigkeiten & Informationen vom Promotionsbüro

Wenn Sie also eine neue Adresse haben oder sich Ihr Name ändert und Sie das der Studierendenverwaltung mitgeteilt haben, bekommt das Promotionsbüro darüber keine Information.
Bitte denken Sie daran, alle Änderungen auch immer dem Promotionsbüro mitzuteilen. Vielen Dank!

Auf Basis der Promotionsordnung verleiht der Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie bei Individualpromotionen den akademischen Titel „Dr. rer. nat.“. Der Titel „Ph.D.“ wird nur auf Wunsch an Promovierende von Graduiertenprogrammen verliehen. Es handelt sich dabei nicht um eine mögliche Übersetzung, sondern um einen anderen Titel. Auch in der englischsprachigen Version der Urkunde bleibt es der Titel „Dr. rer. nat.“. Der Titel darf nur in der verliehenen Form geführt werden. Wenn der Titel „Dr. rer. nat.“ mit „Ph.D.“ übersetzt wird, handelt es sich um das unbefugte Führen eines nicht verliehenen Titels, welches strafrechtlich verfolgt werden kann.

Es können zwar von dem/der Betreuer*in Vorschläge für die Zusammensetzung eingereicht werden, als Promovend*in hat man jedoch kein Mitspracherecht.

Wenn Sie also extern betreut werden, ist Ihr*e Betreuer*in auch gleichzeitig Erstgutachter*in und der bzw. die hauptberufliche*r Professor*in des Fachbereichs BCP Zweitgutachter*in.

Wenn Sie also beabsichtigen während Ihrer Promotion Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin zu wechseln, stellen Sie bitte umgehend einen Antrag auf Betreuungswechsel und reichen diesen beim Promotionsbüro ein. Für eine Beratung zum Antrag sowie zum Betreuungswechsel allgemein können Sie sich zu den Sprechzeiten oder telefonisch von den Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros beraten lassen.

Die Regelbearbeitungszeit für Promotionen am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie beträgt 4 Jahre. Sollte die Einreichung der Dissertation nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, muss ca. 4-6 Wochen vor dem Ende der Regelbearbeitungszeit ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Bitte beachten Sie auch, dass zwischen der Anmeldung zur Promotion und der Einreichung Ihrer Dissertation 2 Jahre liegen müssen.

Wenn Sie also kein Anstellungsverhältnis zur FU Berlin haben, sind Sie verpflichtet sich bei der Studierendenverwaltung zu immatrikulieren. Sie können die Exmatrikulation frühestens nach der Dissertationseinreichung schriftlich bei der Studierendenverwaltung zum Ende des laufenden Semesters beantragen. Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie hier.

Falls Sie sich innerhalb des laufenden Semesters exmatrikulieren wollen, müssen Sie die Campus Card wieder bei der Studierendenverwaltung abgeben.

Die für die Dissertationseinreichung notwendigen Formulare senden Sie bitte vorab per E-Mail an das Promotionsbüro und im Anschluss noch handschriftlich – am besten mit einem Kugelschreiber oder Füller – unterschrieben per Post. Gleiches gilt auch bei der Anmeldung zur Zulassung zur Promotion. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah auf Basis der per E-Mail zugesandten Unterlagen. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit ist die elektronisch unterschriebene Version des Formulars ausreichend.

Für alle Promovierenden, die auf Basis von elektronisch eingereichten Dokumenten eine Zulassung erhalten haben, die mit der Auflage verbunden ist, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen, entfällt eine ggf. in diesem Rahmen ausgesprochene Frist. Die Originale sind grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit vorzulegen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation.

 

Daher enthält jeder Zulassungsbescheid die Auflage Originaldokumente (wie Bachelor-, Masterurkunde) bis spätestens zur Dissertationseinreichung im Promotionsbüro vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Dissertationseinreichung erst erfolgen kann, wenn Sie alle Auflagen im Rahmen Ihrer Zulassung erfüllt haben (z.B. die Vorlage der Original-Dokumente im Rahmen der Promotionsanmeldung). Die Auflagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.