... Sie als Promovend*in bis zur Dissertationsabgabe in einem Mitgliedschaftsverhältnis zur FU Berlin stehen müssen?
Wenn Sie also kein Anstellungsverhältnis zur FU Berlin haben, sind Sie verpflichtet sich bei der Studierendenverwaltung zu immatrikulieren. Sie können die Exmatrikulation frühestens nach der Dissertationseinreichung schriftlich bei der Studierendenverwaltung zum Ende des laufenden Semesters beantragen. Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie hier.
Falls Sie sich innerhalb des laufenden Semesters exmatrikulieren wollen, müssen Sie die Campus Card wieder bei der Studierendenverwaltung abgeben.