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Heinz Maier-Leibnitz-Preis

Die DFG vergibt den Preis seit 1977 an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in Anerkennung für herausragende Leistungen. Er soll die Preisträgerinnen und Preisträger darin unterstützen und anspornen, ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuverfolgen. Der Preis ist nicht als Würdigung der Dissertation allein zu verstehen; vielmehr haben die Ausgezeichneten nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt.

Die Preise (dotiert mit jeweils 20.000 Euro) werden auf Vorschlag Dritter vergeben, nach gesonderter Einladung durch die DFG. Das Recht, Preisträgerinnen und Preisträger vorzuschlagen, haben die gewählten Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, die Max-Planck-Gesellschaft, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.