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Promovierendenvertretung

Was genau ist eine Promovierendenvertretung?
Die Promovierendenvertretung vertritt alle Doktorand*innen der Universität. Sie wurde im Land Berlin mit dem neuen Berliner Hochschulgesetz eingeführt. An der Freien Universität Berlin besteht sie aus zwei gewählten Mitgliedern pro Fachbereich, also insgesamt 22 Mitgliedern. Die derzeitige Promovierendenvertretung besteht aus sieben Personen (der Fachbereich BCP ist mit zwei Mitgliedern und einem stellvertretenden Mitglied vertreten), da in einigen Fachbereiche keine Nominierungen erfolgten.

Was sind die Aufgaben der Promovierendenvertretung?
Die Promovierendenvertretung vertritt die Interessen der Promovierenden gegenüber der Hochschulleitung und anderen Gremien.
Wir konzentrieren uns unter anderem darauf, die Betreuungsstandards zu verbessern, ein besseres Unterstützungssystem für internationale Promovierende zu schaffen und eine stärkere Gemeinschaft unter den Promovierenden aufzubauen, um für unsere gemeinsamen Bedürfnisse einzutreten.

Welche Rechte und welchen Einfluss hat die Promovierendenvertretung?
Vertreter*innen haben im Akademischen Senat und in den Fachbereichsräten Rede- und Antragsrecht. Sie können auch an Sitzungen und Veranstaltungen teilnehmen, die im gesamten akademischen Umfeld Berlins organisiert werden. Sie haben vier Sitze mit Stimmrecht in der Ständigen Kommission der Dahlem Research School. Die Promovierendenvertretung muss zu Änderungen von Promotionsordnungen angehört werden und kann Empfehlungen an alle Gremien der Universität aussprechen.

Weitere Informationen:

https://www.fu-berlin.de/sites/promovierendenvertretung

https://www.fu-berlin.de/sites/promovierendenvertretung/ueber-uns/PromV-S_Amtsblatt082024.pdf

Vertreterinnen im Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie

Anita Kowalczyk und Stephanie Himpich

Sarah Lewandowski (Stellvertreterin)

Kontakt: doctoral-council@bcp.fu-berlin.de