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Mutterschutz, Elternzeit, Promovieren mit Kind

Im Falle einer Schwangerschaft während Ihres Promotionsverfahrens haben Sie die Möglichkeit vom Mutterschutzgesetz Gebrauch zu machen.

Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung bzw. Anzeige Ihrer Schwangerschaft/Stillzeit an die Koordinatorin des Graduiertenzentrums Dr. Alette Winter. E-Mail: graduate-center@bcp.fu-berlin.de

Sollte eine Anzeige Ihrer Schwangerschaft/Stillzeit vorliegen, sind Sie innerhalb der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen nach Geburt des Kindes bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nur bei anschließender Einreichung einer Verzichtserklärung auf die Mutterschutzfrist prüfungsberechtigt.

Weitere Informationen und Angebote finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Dual Career & Family Service

Arbeitsmedizin – Mutterschutz

Still- und Wickelräume an der FU Berlin

Eltern-Kind-Zimmer der FU Berlin

Leitfaden zum Mutterschutz (bereitgestellt vom BMFSFJ)

Erklärfilm zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz "Welche Auswirkungen haben Mutterschutz und Elternzeit auf Verträge nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz?" (bereitgestellt vom BMBF)

Finanzielle Unterstützung für Hilfe im Haushalt und zusätzliche Kinderbetreuung bietet z. B. die folgende Stiftung:

Christiane Nüsslein-Volhardt Stiftung

Für schwangere Frauen in Notlagen bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind finanzielle Unterstützung.