(Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen
Alle Hochschulangehörige – Studierende, Promovierende, Professor*innen, Mitarbeitende, Lehrbeauftragte – haben das Recht sich beraten zu lassen, wenn sie eine Situation erfahren haben, die sie als ungerecht oder respektlos erlebt haben, auch wenn sie nicht sicher sind, ob das, was sie erlebt haben, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing oder Stalking war.