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FAQ | Anmeldung zur Promotion (Zulassung)

Die Anmeldung ist möglichst zu Beginn der Promotion einzureichen, spätestens jedoch innerhalb der ersten 2 Jahre (per E-Mail als pdf-Datei).

Weitere Informationen

Grundsätzlich wäre zwar auch eine spätere Anmeldung möglich, diese ist aber mit einer Sperrfrist von 2 Jahren verbunden, d.h. die Dissertation darf erst 2 Jahre nach Eingang der Anmeldung eingereicht werden.

Wenn Sie bereits an einer anderen Universität angemeldet waren und sich nach dortiger Abmeldung bei uns zur Promotion anmelden, erhalten Sie selbstverständlich keine Sperrfrist.

Erst durch die Zulassung erhalten Sie die Berechtigung, eine Dissertation am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie einreichen zu dürfen. Für extern Betreute ist dies außerdem mit der notwendigen Zusage eines/einer hauptberuflichen Professor*in des Fachbereichs als 2. Gutachter*in verbunden; hier sind die Kapazitäten grundsätzlich begrenzt. Wenn Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 3 der Promotionsordnung erfüllen, müssen in vielen Fällen noch Auflagen erfüllt werden, wie z.B. der Besuch von Kursen, Kenntnisstandprüfungen etc. wozu es wiederum notwendig ist, dass noch eine entsprechende Restlaufzeit der Regelbearbeitungszeit vorhanden ist.