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FAQ | Regelbearbeitungszeit

Nein, nach erfolgter Einreichung der Dissertation ist eine Verlängerung nicht mehr notwendig. Die Frist gilt nur für die Einreichung der Dissertation.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Antrag muss sinnvoll begründet werden und von Betreuer*in befürwortet werden. Eine Verlängerung sollte max. für ein weiteres Jahr beantragt werden. Wenn darüber hinaus Zeit benötigt wird, muss ein erneuter Antrag eingereicht werden.