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FAQ | Schreiben der Dissertation

Sie müssen keine Erstautorenschaft nachweisen, sondern eine herausgehobene Position einnehmen. Das ist auch bei Korrespondenzautorenschaften der Fall. Dies gilt für die geforderten zwei im peer review Verfahren angenommenen bzw. veröffentlichten Publikationen.

Nein, das darf der/die Autor*in eigenständig entscheiden, es muss nur leserlich sein.

Grundsätzlich ja, allerdings sollten Sie einen entsprechend großen substanziellen Beitrag an der Publikation haben und müssen kenntlich machen, welche Teile nicht von Ihnen sind.

Das Deckblatt muss die gleiche Sprache wie die Dissertation haben.
Die Vorlage hierfür finden Sie hier.

Natürlich können auch in Dissertationen Verbundabbildungen mit mehreren Teilen eingebunden werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum das nicht möglich sein sollte.

Der Sprachnachweis Englisch B2 muss vorab vorgelegt werden. Das erfolgt normalerweise im Rahmen der Anmeldung. Sie können Ihrer Zulassung entnehmen, ob der Sprachnachweis bereits vorgelegt wurde.