Warum muss ich die Originale meiner Zeugnisse und Urkunden vor der Dissertationseinreichung im Promotionsbüro vorlegen?
Alle Promovierenden, deren Zulassung auf Basis von elektronisch eingereichten Dokumenten erfolgte, haben die Auflage erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen. Die Vorlage der Originale muss grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit erfolgen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Sprechzeiten.