Springe direkt zu Inhalt

Hardware

 

Neubeschaffung

Bei der Neubeschaffung von IT-Hardware ist zu beachten, dass die Freie Universität Berlin als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, sich an Vergabebestimmungen zu halten. Als Ergebnis der notwendigen Ausschreibungen haben wir Rahmenverträge mit bestimmten Lieferanten für IT-Hardware. Eine Übersicht der zur Auswahl stehenden Produkte aus diesen Rahmenverträgen finden Sie im Bestellsystem (UniKat) der Freien Universität Berlin. Bitte machen Sie im Sinne der Nachhaltigkeit bei der Bestellung im UniKat von den Garantieverlängerungen Gebrauch, die für Produkte wie z.B. Desktop-Computer, Laptops und Monitore verfügbar sind.

Wir sind  verpflichtet, bei der Beschaffung von IT-Hardware für standardisierte Anwendungsfälle unseren Bedarf aus dem UniKat und den bestehenden Rahmenverträgen zu decken!

Sollte die begründete (!) Notwendigkeit bestehen, ein IT-Produkt zu beschaffen, das nicht im UniKat gelistet ist, so müssen auch hier die Vergabebestimmungen beachtet werden.
Informieren Sie sich ggf. beim Zentralen Einkauf darüber, ob ein Produkt in den UniKat-Katalog aufgenommen werden kann, oder ob es anderweitig beschafft werden kann.

Denken Sie bei der Beschaffung an ein Betriebssystem. Wir haben für Microsoft-Betriebssysteme eine Campuslizenz für Upgrades, das bedeutet aber, dass vorher zumindest ein beliebiges Windows  vorhanden sein muss.



Betreuung / Reparatur / Modifikation

Für selbstbetreute Rechner sind die Arbeitsgruppen in der Regel selbst verantwortlich. Das betrifft sowohl die Aktualität der Software als auch die Sicherheitsmaßnahmen gegen Datenverlust und -missbrauch, siehe hier.

Deshalb weisen wir gern auf die Möglichkeit der kostenlosen Betreuung durch die ZEDAT hin. Das gilt für Windows-, Apple- und Linux-Rechner.

Reparaturen werden im Rahmen der gesetzlichen Garantie oder der oben erwähnten Garantieverlängerung durch den entsprechenden Hersteller oder Händler durchgeführt.
Reparaturen an Apple-Produkten, können (alternativ zum Hersteller-Support) auch durch die Zedat durchgeführt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an appleit@fu-berlin.de .



Entsorgung

Sollen Geräte aus dem Produktbereich IT ausgesondert und entsorgt werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
 
• Bei Geräten wie PCs, Monitoren, Drucker etc., prüfen Sie bitte zunächst, ob ggf. eine Weiternutzung an einem anderen Einsatzort möglich ist. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen IT-Personal in Verbindung, das Ihnen bei der Bewertung der Altgeräte und evt. Einsatzmöglichkeiten helfen kann.

• Bei Weitergabe von Geräten außerhalb der Arbeitsgruppe (zu einer anderen Kostenstelle) muss eine Änderungsmitteilung für Anlagegüter an die Anlagenbuchhaltung erfolgen.

• Wenn eine Weiternutzung nicht möglich ist oder ein klassischer Defekt vorliegt, müssen Geräte vor der Entsorgung im Elektroschrott zunächst durch den Antrag auf Aussonderung von der Anlagenbuchhaltung deinventarisiert werden. Nach einer positiven Rückmeldung durch die Anlagenbuchhaltung können Sie das Gerät dann entsorgen.

• Die endgültige Entsorgung von elektronischen Geräten erfolgt über die Elektroschrott-Sammelstellen der Institute. Erkundigen Sie sich ggf. beim zuständigen Hausmeister oder beim IT-Personal, wo sich diese Sammelstellen befinden.

• Bei der Entsorgung von Laser- und Tintenstrahl-Druckern, sollten vor der Entsorgung im Elektroschrott, die Toner- bzw. Tintenpatronen entnommen und in den entsprechenden Sammelbehältern separat entsorgt werden.

• Aus Datenschutzgründen sollten bei PCs und Laptops - wenn möglich - die Festplatten/SSDs vor der Verschrottung ausgebaut und separat zerstört oder anderweitig unbrauchbar gemacht werden.
 

siehe auch:

Anlagenbuchhaltung

Sonderentsorgung