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Freistellungstagen nach § 56 IfSG
zur Vereinfachung der Beantragung von Freistellungstagen nach § 56 IfSG hat Abteilung I ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Mit dem Antragsformular werden die benötigten Angaben gebündelt und vereinheitlicht. Dies erleichtert zum Einen den Beschäftigten die Beantragung, zum Anderen der FU Berlin die Rückerstattung dieser Entschädigungsleistung bei den zuständigen Behörden. Informationen zu Voraussetzungen und weitergehende Hinweise finden Sie außerdem wie gehabt auch auf den Corona-FAQ-Seiten: https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/faq/mitarbeiterinnen/freistellung/index.html . Dieses Formular wird den Beschäftigten dort auch direkt zur Verfügung gestellt. Ebenso nochmal der Hinweis, dass alternativ zur Freistellung nach § 56 IfSG auch die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld für gesetzlich und freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch möglich ist. Eine vorherige Ausschöpfung von Arbeitszeitguthaben und Resturlaubsansprüchen ist hier nicht nötig. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Krankenkassen. Auch dazu finden Sie weitere Informationen in den FAQ.
24.02.2021
Gender u Diversity Workshops
04.01.2021
GirlsDay 2021
16.11.2020
Code of Conduct BCP
18.09.2020
Soapbox
31.08.2020
Gewalt gegen Frauen
Beratungstag Gewalt gegen Frauen am 25.11.2019 https://www.fu-berlin.de/sites/nein-heisst-nein/25_11_/index.html
13.11.2019
Spieletaschen ausleihen
13.08.2019
Sicher durch Schwangerschaft und Studium
26.07.2019
Vorlesungsreihe "Gender und Diversity in der Lehre der Naturwissenschaften" im Tagesspiegel
28.05.2019
Frauen* in der Wissenschaft
08.03.2019
Auswertung Frauenförderplan 2019
28.01.2019
Toolbox-Newsletter im WiSe 2018/19
08.01.2019