Der Fachbereichsrat entscheidet über Satzungen und strukturelle Grundsatzangelegenheiten, über Berufungsvorschläge und Habilitationen.
(§14 Teilgrundordnung für die Freie Universität Berlin)
Der Fachbereichsrat entscheidet über Satzungen und strukturelle Grundsatzangelegenheiten, über Berufungsvorschläge und Habilitationen.
(§14 Teilgrundordnung für die Freie Universität Berlin)