Muss mein*e Gutachter*in eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen?
Alle Gutachter*innen, die nicht an der FU Berlin angestellt sind, müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Ehemalige Professor*innen des Fachbereichs, die sich im Ruhestand befinden, sind hiervon ausgenommen, da hier § 37 des Beamtenstatusgesetztes nachwirkt.