Welche Funktion haben die Vertreter*innen in der Promotionskommission?
Die Vertreter*innen Ihrer Promotionskommission ( ein*e Vertreter*in für die Hochschullehrer*innen und ein*e Vertreter*in für die*den akadem. Mitarbeiter*in) springen ein, falls ein Mitglied Ihrer Promotionskommission sehr kurzfristig (am Tag der Disputation) verhindert ist, z. B. aufgrund von Krankheit.
Da Ihre Disputation nur mit vollständiger Promotionskommission (4 Hochschullehrer*innen und 1 akadem. Mitarbeiter*in) stattfinden kann, sollten bis zum Disputationstag immer Vertreter*innen benannt sein.