Springe direkt zu Inhalt

Dokmentenart

Aufbewahrungsfrist

Hinweise

Bewerbungsunterlagen

6 Monate nach Absage/Abschluss des Verfahrens

Aktenführende Stelle ist die Personalabteilung, in den dezentralen Bereichen werden keine Personalakten geführt. Bitte auch die entsprechenden E-Mails mit den Bewerbungsunterlagen löschen.

Urlaubsanträge

3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres

mögliche Ansprüche (§ 195 BGB) sind nach 3 Jahren verjährt.

Sicherheitsunterweisungen

zwei Jahre nach Durchführung

DGUV Information 211-005 empfiehlt diese Zeitspanne, um die Pflichtenerfüllung nachweisen zu können.

Unfallmeldungen, Verbandbuchblätter

5 Jahre

Empfehlung nach § 24 Abs. 6 DGUV-Vorschrift 1

Zahlungsunterlagen aus Haushaltsmitteln (Rechnungen, Lieferscheine, Werkverträge, Vergabeunterlagen, Reisekosten)

6 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres

Nutzen Sie im Idealfall den Scan-Service der Rechnungsstelle für Rechnungen und Lieferscheine um Original-Belege dort archivieren zu lassen (siehe § 71 AV LHO). Bitte beachten Sie z.T. abweichende Aufbewahungsfristen der Drittmittelgeber (z.B. 5 Jahre Aufbewahrungsfrist nach rechnerischem Projektabschluss bei der DFG).

Verträge mit Künstler*innen

30 Jahre

Achtung: Hier gelten längere Aufbewahrungsfristen (siehe § 71 AV LHO).