Dokmentenart |
Aufbewahrungsfrist |
Hinweise |
Bewerbungsunterlagen |
6 Monate nach Absage/Abschluss des Verfahrens |
Aktenführende Stelle ist die Personalabteilung, in den dezentralen Bereichen werden keine Personalakten geführt. Bitte auch die entsprechenden E-Mails mit den Bewerbungsunterlagen löschen. |
Urlaubsanträge |
3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres |
mögliche Ansprüche (§ 195 BGB) sind nach 3 Jahren verjährt. |
Sicherheitsunterweisungen |
zwei Jahre nach Durchführung |
DGUV Information 211-005 empfiehlt diese Zeitspanne, um die Pflichtenerfüllung nachweisen zu können. |
Unfallmeldungen, Verbandbuchblätter |
5 Jahre |
Empfehlung nach § 24 Abs. 6 DGUV-Vorschrift 1 |
Zahlungsunterlagen aus Haushaltsmitteln (Rechnungen, Lieferscheine, Werkverträge, Vergabeunterlagen, Reisekosten) |
6 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres |
Nutzen Sie im Idealfall den Scan-Service der Rechnungsstelle für Rechnungen und Lieferscheine um Original-Belege dort archivieren zu lassen (siehe § 71 AV LHO). Bitte beachten Sie z.T. abweichende Aufbewahungsfristen der Drittmittelgeber (z.B. 5 Jahre Aufbewahrungsfrist nach rechnerischem Projektabschluss bei der DFG). |
Verträge mit Künstler*innen |
30 Jahre |
Achtung: Hier gelten längere Aufbewahrungsfristen (siehe § 71 AV LHO). |