Zahlungsunterlagen aus Haushaltsmitteln (Rechnungen, Lieferscheine, Werkverträge, Vergabeunterlagen, Reisekosten)
Aufbewahrungsfrist: sechs Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres
Hinweise: Nutzen Sie im Idealfall den Scan-Service der Rechnungsstelle für Rechnungen und Lieferscheine um Original-Belege dort archivieren zu lassen (siehe § 71 AV LHO). Bitte beachten Sie z.T. abweichende Aufbewahungsfristen der Drittmittelgeber (z.B. fünf Jahre Aufbewahrungsfrist nach rechnerischem Projektabschluss bei der DFG). Falls Sie Geräte mit längeren Gewährleistungsfristen oder Garantien erworben haben, bewahren Sie die Rechnungsdokumente bitte entsprechend länger auf.
Praxis-Tipp: Unterlagen aus 2018 oder älter können Sie nun entsorgen (bitte Hinweise beachten).