Urlaubsanträge
Aufbewahrungsfrist: drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres
Hinweis: Mögliche Ansprüche (§ 195 BGB) sind nach drei Jahren verjährt.
Praxis-Tipp: Urlaubsanträge aus 2021 und älter können Sie nun entsorgen.
Aufbewahrungsfrist: drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres
Hinweis: Mögliche Ansprüche (§ 195 BGB) sind nach drei Jahren verjährt.
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