Sicherheitsunterweisungen
Aufbewahrungsfrist: zwei Jahre nach Durchführung
Hinweis: DGUV Information 211-005 empfiehlt diese Zeitspanne, um die Pflichtenerfüllung nachweisen zu können. Achten Sie bitte auf ggf. abweichende Fristen bei Sonderanlagen, z.B. nach Strahlenschutzrecht, Biostoffverordnung oder Gentechnikgesetz.