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Bewerbungsunterlagen

Aufbewahrungsfrist: sechs Monate nach Absage/Abschluss des Verfahrens


Hinweise: Aktenführende Stelle ist die Personalabteilung, in den dezentralen Bereichen werden keine Personalakten geführt. Bitte auch die entsprechenden E-Mails mit den Bewerbungsunterlagen löschen.