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Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen, die die gesamte Freie Universität Berlin betreffen, werden hier veröffentlicht. Desweiteren sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts empfohlene Hinweise zum Schutz vor Ansteckungen beschrieben.

Die Freie Universität trägt Sorge dafür, dass Online-Formate und andere kreative Möglichkeiten geschaffen werden, um den Lehrbetrieb in dem erforderlichen Maße an den eigenen Einrichtungen aufrecht zu erhalten, soweit dies im Einklang mit den übrigen Maßnahmen steht.

In allen Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Praktika) muss bis auf Weiteres eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Informationen vom Landesprüfungsamt zur Durchführung der Prüfungen des 2. Staatsexamens:

Die ab dem 10.10.2020 beschlossenen Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte bzw. Eindämmung des Coronavirus haben aktuell keine weiteren Auswirkungen auf die Durchführung der staatlichen Prüfungen.

Sowohl die Leitlinien der Bundesregierung als auch die geänderte Fassung der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin erklären ausdrücklich, dass die Ausgangsbeschränkungen nicht den Weg zu Prüfungen umfassen, dieser also ausdrücklich zugelassen ist (siehe Leitlinien Ziffer IV. und § 14 Abs. 3 Buchstabe m, EindämmungsVO, zu finden unter "Allgemeine Angaben zu Prüfungen").

Jede/r Prüfungskandidatin darf daher die Wohnung verlassen und den Weg zur Prüfung zurücklegen.

Außerdem ist auch die Durchführung von staatlichen Prüfungen selbst ausdrücklich weiterhin zulässig. §§ 8 Abs. 2 und 9 Abs. 2 EindämmungsVO wurden nicht verändert und gelten fort. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales bzw. das Landesprüfungsamt sieht daher keine Veranlassung, laufende oder bevorstehende Prüfungen zum derzeitigen Zeitpunkt abzusagen.

Es gilt weiter, dass vor Ort durch die Einrichtung, die Prüfungskommission, den Prüfungsausschussvorsitzenden etc. die notwendigen Abstandsflächen geschaffen bzw. weitere notwendige und geeingnete Sicherheits- und Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Eckpunkte zur Durchführung der Prüfungen unter Pandemiebedingungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Prüfungen stattfinden. Es gilt jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  1. Die Studierenden sollen einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander einhalten. Dies ist bei der Anzahl von Personen zu berücksichtigen.
  2. Studierenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß der Definition des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einer am Coronavirus  (COVID-19) infizierten Person gehabt haben, ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Studierenden sind nach Infektionsschutzgesetz zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
  3. Die Prüfungstermine sind nicht verbindlich. Keiner/m Studierenden wird ein Nachteil entstehen, falls er/sie sich dazu entschließen sollte, an diesem Prüfungstermin nicht teilzunehmen.
  4. Die ergriffenen Maßnahmen sollen alle Personen ausreichend vor Infektionen schützen. Studierende, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, möchten eine Teilnahme dennoch überdenken. Insbesondere für sie gilt Absatz 3.
  5. Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nicht zu Prüfungen erscheinen.

Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.

Interne und externe Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten (inkl. Wahlpflichfacharbeiten) können im Moment weiterhin angemeldet bzw. wie geplant fortgeführt werden. Die zur Anmeldung nötigen Unterlagen können per E-Mail eingereicht werden.

Disputationen sowie die Präsentationen von Masterarbeiten können stattfinden, allerdings ohne Öffentlichkeit und ohne anschließende Feiern in den Räumen der Freien Universität Berlin.

Sollten Arbeitsgruppen aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus die Arbeit unterbrechen müssen, wird die Universität sich um praktikable Lösungen bemühen; sobald wir dazu Genaueres wissen, werden wir es bekannt geben.