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Prüfungen im Sommersemester 2021 | 2. Staatsexamen

Informationen vom Landesprüfungsamt zur Durchführung der Prüfungen des 2. Staatsexamens:

Die ab dem 10.10.2020 beschlossenen Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte bzw. Eindämmung des Coronavirus haben aktuell keine weiteren Auswirkungen auf die Durchführung der staatlichen Prüfungen.

Sowohl die Leitlinien der Bundesregierung als auch die geänderte Fassung der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin erklären ausdrücklich, dass die Ausgangsbeschränkungen nicht den Weg zu Prüfungen umfassen, dieser also ausdrücklich zugelassen ist (siehe Leitlinien Ziffer IV. und § 14 Abs. 3 Buchstabe m, EindämmungsVO, zu finden unter "Allgemeine Angaben zu Prüfungen").

Jede/r Prüfungskandidatin darf daher die Wohnung verlassen und den Weg zur Prüfung zurücklegen.

Außerdem ist auch die Durchführung von staatlichen Prüfungen selbst ausdrücklich weiterhin zulässig. §§ 8 Abs. 2 und 9 Abs. 2 EindämmungsVO wurden nicht verändert und gelten fort. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales bzw. das Landesprüfungsamt sieht daher keine Veranlassung, laufende oder bevorstehende Prüfungen zum derzeitigen Zeitpunkt abzusagen.

Es gilt weiter, dass vor Ort durch die Einrichtung, die Prüfungskommission, den Prüfungsausschussvorsitzenden etc. die notwendigen Abstandsflächen geschaffen bzw. weitere notwendige und geeingnete Sicherheits- und Schutzvorkehrungen getroffen werden.