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Allgemeine Angaben zu Prüfungen

Eckpunkte zur Durchführung der Prüfungen unter Pandemiebedingungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Prüfungen stattfinden. Es gilt jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  1. Die Studierenden sollen einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander einhalten. Dies ist bei der Anzahl von Personen zu berücksichtigen.
  2. Studierenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß der Definition des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einer am Coronavirus  (COVID-19) infizierten Person gehabt haben, ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Studierenden sind nach Infektionsschutzgesetz zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
  3. Die Prüfungstermine sind nicht verbindlich. Keiner/m Studierenden wird ein Nachteil entstehen, falls er/sie sich dazu entschließen sollte, an diesem Prüfungstermin nicht teilzunehmen.
  4. Die ergriffenen Maßnahmen sollen alle Personen ausreichend vor Infektionen schützen. Studierende, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, möchten eine Teilnahme dennoch überdenken. Insbesondere für sie gilt Absatz 3.
  5. Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nicht zu Prüfungen erscheinen.

Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.