Allgemeine Angaben zu Prüfungen
Eckpunkte zur Durchführung der Prüfungen unter Pandemiebedingungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Prüfungen stattfinden. Es gilt jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Die Studierenden sollen einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander einhalten. Dies ist bei der Anzahl von Personen zu berücksichtigen.
- Studierenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß der Definition des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einer am Coronavirus (COVID-19) infizierten Person gehabt haben, ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Studierenden sind nach Infektionsschutzgesetz zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
- Die Prüfungstermine sind nicht verbindlich. Keiner/m Studierenden wird ein Nachteil entstehen, falls er/sie sich dazu entschließen sollte, an diesem Prüfungstermin nicht teilzunehmen.
- Die ergriffenen Maßnahmen sollen alle Personen ausreichend vor Infektionen schützen. Studierende, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, möchten eine Teilnahme dennoch überdenken. Insbesondere für sie gilt Absatz 3.
- Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nicht zu Prüfungen erscheinen.
Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.