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Öffentlicher Vortrag

Habilitationsvortrag

Habilitationsvortrag
Bildquelle: http://www.istockphoto.com

Das Thema des öffentlichen Vortrags wird durch den Fachbereichsrat festgesetzt. Der Habilitandin bzw. dem Habilitanden wird das gewählte Thema zwecks Vorbereitung vier Wochen vorher bekannt gegeben.

Der öffentliche Vortrag soll 30 Minuten dauern.

Die sich daran anschließende wissenschaftliche Aussprache über den Vortrag soll in der Regel 60 Minuten dauern.

Nach der wissenschaftlichen Aussprache berät der erweiterte Fachbereichsrat in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Anerkennung als Habilitationsleistung.

Nach der Zuerkennung wird der Habilitandin bzw. dem Habilitanden die Habilitationsurkunde überreicht.

Nach Erhalt der Urkunde kann ein Antrag auf Lehrbefugnis gestellt werden. Der Antrag wird auf der nächsten Sitzung beschlossen.

Die Ankündigungen zu den Vorträgen finden Sie hier. Die Seite ist ausschließlich FU-intern einsehbar.