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Die Zoologische Lehrsammlung am Institut für Biologie der Freien Universität Berlin beherbergt größtenteils nicht-menschliche Präparate. Jedoch werden dort auch menschliche Gebeine (bzw. ancestral remains) aufbewahrt. Dies ist nicht überraschend, da die Humanbiologie ein essenzieller Teil der Biologielehre ist und seit Jahrzehnten an der Freien Universität unterrichtet wird.

Allerdings haben sich die ethischen Standards bezüglich des Erwerbs und der Verwendung von menschlichen Gebeinen für wissenschaftliche Zwecke im Laufe der Zeit geändert. Dies ist besonders in Berlin relevant, dessen wissenschaftliche Landschaft nicht unabhängig von Kolonialismus, Nationalsozialismus und den damit verbundenen Verbrechen im Namen der Wissenschaft gesehen werden kann.

Doch auch das Konzept der Körperspende sollte historisch nuanciert betrachtet werden. Heutzutage ist ein “informed consent” (informierte Einwilligung durch die spendende Person) Voraussetzung für die Verwendung von menschlichen Überresten in Forschung und Lehre.[1] [2]


[1] Winkelmann, A. (2016), Consent and consensus—ethical perspectives on obtaining bodies for anatomical dissection. Clin. Anat., 29: 70-77. https://doi.org/10.1002/ca.22651

[2] Winkelmann, Andreas et al.: Interdisziplinäre Provenienzforschung zu menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten: Eine methodische Arbeitshilfe des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste, des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité und von ICOM Deutschland, Heidelberg: arthistoricum.net, 2022 (Beiträge zur Museologie, Band 11). https://doi.org/10.11588/arthistoricum.893