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Abschlussarbeit für den Masterstudiengang Chemie

Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit finden Sie in § 7 der Prüfungsordnung (2013). Die Benutzung des FU-Logos und/oder Siegelzeichens ist nicht gestattet.

Die Masterarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die digitale Übersendung des Antragsformulars ist erwünscht:

Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie vom Prüfungsbüro über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer*innen / Prüfer*innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professor*innen (Prof.) oder Privatdozent*innen (PD). Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.


Vertrauliche Abschlussarbeiten

Ihre Abschlussarbeit wird von der FU Berlin nicht veröffentlicht.

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit extern anfertigen und diese vertrauliche Informationen, bzw. noch nicht veröffentlichte Forschungsergebnisse beinhalten, so benutzen Sie für Ihre Abschlussarbeit bitte einen Sperrvermerk als Deckblatt.


Verlängerungen

Sollten Sie während Ihrer Bearbeitungszeit erkranken, schicken Sie einen Scan Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das Prüfungsbüro. Ihre Bearbeitungszeit wird um die Zeit der Krankschreibung verlängert.

Sollten Sie aufgrund von Umständen, die Sie nicht beeinflussen können (z.B. Reparatur eines Gerätes), an der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit gehindert worden sein, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dazu schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer kurzen Begründung, einem konkreten Verlängerungszeitraum (z.B. "um zwei Wochen"), Ihrer und der zustimmenden Unterschrift Ihres / Ihrer Erstbetreuers / Erstbetreuerin.

Sollten Sie über einen längeren Zeitraum (i.d.R. länger als 50 % der Bearbeitungszeit) erkrankt oder anderweitig an der Bearbeitung gehindert sein, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen.

 

Abgabe der Masterarbeit und Rückmeldung zum nächsten Semester

Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@chemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 24 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzubinden und dass das FU-Logo oder Siegelzeichen nicht verwendet werden darf. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!

Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit semesterübergreifend bearbeiten und die Abgabe fällt in das nächste Semester, so ist eine Rückmeldung NICHT ZWINGEND notwendig. Sollten Sie im nächsten Semester für die Masterarbeit noch Zeit in anderen Räumlichkeiten (z.B. einem Labor) verbringen oder weitere Module anmelden und absolvieren wollen, so melden Sie sich bitte zurück, da hier der Studierendenstatus wichtig ist. Sollte dies nicht gegeben sein, so können Sie auch exmatrikuliert Ihre Abschlussarbeit einreichen. Diese Entscheidung über eine Rückmeldung oder der Exmatrikulation obliegt Ihnen. Die Exmatrikulation können Sie im Studierenden-Service-Center beantragen.