Sprechstunde: dienstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Aktuelle Angaben zu Sprechstundenausfällen finden Sie hier.
Bitte prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Ihre Fragen weiter unten auf dieser Seite bereits beantwortet werden. Falls das nicht der Fall ist, senden Sie uns gerne Ihr Anliegen zu. Wir versuchen Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Bitte kalkulieren Sie dennoch ein, dass es aufgrund des hohen Mailaufkommens und der nur monatlich stattfindenden Sitzungen der Prüfungsausschüsse zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Dringende Anliegen werden von uns stets mit hoher Priorität behandelt, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Anträge, die die angegebene Bearbeitungsfrist unterschreiten (z.B. Beginn der Abschlussarbeit / des Forschungsprojektes innerhalb der nächsten Tage), nicht für eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung in Frage kommen. Bitte sehen Sie davon ab, Anfragen doppelt zu senden.
Wichtig: Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen von Ihrem offiziellen FU-Account, da wir sie sonst nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente ausschließlich im PDF-Format und nehmen Sie folgende Informationen in Ihrer Mail auf, damit wir Ihre Anfrage ohne Verzögerung bearbeiten können: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnummer.
Hinweise des Prüfungsbüros
Bitte benutzen Sie das für den Master-Studiengang Chemie vorgesehene Formular, fügen Sie eine Modulbeschreibung sowie einen gestempelten und unterschriebenen Nachweis bei und senden Sie alle Unterlagen an pruefungsbuero@chemie.fu-berlin.de:
Ab Wintersemester 13/14 gibt es für den Masterstudiengang Chemie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2013). Auf Antrag kann ein Wechsel von der alten Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2002/2006) in die neue Ordnung erfolgen.
Vorab sollten Sie sich jedoch von uns beraten lassen, ob in Ihrem Fall ein Wechsel sinnvoll ist bzw. welche Vor-und/oder Nachteile ein Wechsel in Ihrem konkreten Fall hätte.
Eine Äquivalenzliste der Module der alten wie neuen Studien- und Prüfungsordnung finden Sie in den Beschlüssen des Prüfungsausschusses Chemie.
Bei einem Wechsel reichen Sie bitte im Prüfungsbüro den Antrag auf Studiengangversionswechsel ein.
Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit finden Sie in § 7 der Prüfungsordnung (2013). Die Benutzung des FU-Logos und/oder Siegelzeichens ist nicht gestattet.
Die Masterarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die digitale Übersendung des Antragsformulars ist erwünscht:
Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie vom Prüfungsbüro über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.
Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer*innen / Prüfer*innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professor*innen (Prof.) oder Privatdozent*innen (PD). Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.
Vertrauliche Abschlussarbeiten
Ihre Abschlussarbeit wird von der FU Berlin nicht veröffentlicht.
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit extern anfertigen und diese vertrauliche Informationen, bzw. noch nicht veröffentlichte Forschungsergebnisse beinhalten, so benutzen Sie für Ihre Abschlussarbeit bitte einen Sperrvermerk als Deckblatt.
Verlängerungen
Sollten Sie während Ihrer Bearbeitungszeit erkranken, schicken Sie einen Scan Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das Prüfungsbüro. Ihre Bearbeitungszeit wird um die Zeit der Krankschreibung verlängert.
Sollten Sie aufgrund von Umständen, die Sie nicht beeinflussen können (z.B. Reparatur eines Gerätes), an der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit gehindert worden sein, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dazu schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer kurzen Begründung, einem konkreten Verlängerungszeitraum (z.B. "um zwei Wochen"), Ihrer und der zustimmenden Unterschrift Ihres / Ihrer Erstbetreuers / Erstbetreuerin.
Sollten Sie über einen längeren Zeitraum (i.d.R. länger als 50 % der Bearbeitungszeit) erkrankt oder anderweitig an der Bearbeitung gehindert sein, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen.
Abgabe der Masterarbeit und Rückmeldung zum nächsten Semester
Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@chemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 24 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzubinden und dass das FU-Logo oder Siegelzeichen nicht verwendet werden darf. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit semesterübergreifend bearbeiten und die Abgabe fällt in das nächste Semester, so ist eine Rückmeldung NICHT ZWINGEND notwendig. Sollten Sie im nächsten Semester für die Masterarbeit noch Zeit in anderen Räumlichkeiten (z.B. einem Labor) verbringen oder weitere Module anmelden und absolvieren wollen, so melden Sie sich bitte zurück, da hier der Studierendenstatus wichtig ist. Sollte dies nicht gegeben sein, so können Sie auch exmatrikuliert Ihre Abschlussarbeit einreichen. Diese Entscheidung über eine Rückmeldung oder der Exmatrikulation obliegt Ihnen. Die Exmatrikulation können Sie im Studierenden-Service-Center beantragen.
Sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben, dies kann z.B. die Abgabe / der Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc., füllen Sie bitte den Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung aus und senden ihn per E-Mail an das Prüfungsbüro.
Antrag auf Studienabschluss und Zeugniserstellung
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.
Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an das Studierenden-Service-Center der FU Berlin.
Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.
Die Ausgabe von englischsprachigen Dokumenten ist momentan nicht vorgesehen. Sollten Sie eine Übersetzung benötigen, können Sie diese selbst anfertigen (Leistungsübersichten), bzw. anfertigen lassen (Urkunde, Zeugnis). Bei selbst angefertigten Übersetzungen kann das Prüfungsbüro anschließend die Richtigkeit der Noten bestätigen (pdf per E-Mail an das Prüfungsbüro). Bitte beachten Sie zusätzlich Folgendes:
Forschungsprojekte können innerhalb des Institutes für Chemie und Biochemie, außerhalb des Institutes und/oder komplett extern durchgeführt werden. Für alle Formen benötigen Sie eine Dozentin oder einen Dozenten aus unserem Institut, die / der, in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer vor Ort, die Benotung vornimmt.
Forschungsprojekte müssen nicht in Vollzeit absolviert werden; die Bearbeitungszeiten verlängern sich dann entsprechend. Sollten Sie sich über den genauen Zeitraum noch nicht sicher sein, ist die Angabe über das Beginndatum, bzw. die Angabe, in welchem Semester das Forschungsprojekt durchgeführt werden soll, ausreichend.
Die Anmeldung sollte 1-2 Wochen im Voraus erfolgen; eine Verlängerung bzw. Änderung der zu erbringenden Leistungspunkte muss nicht separat beantragt, sondern bei der Benotung im Bewertungsfeld angegeben werden. Das Prüfungsdatum entspricht dem Abgabedatum des Berichts. Das Anmeldeformular kann für interne und externe Forschungsprojekte verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie:
in
erwerben müssen. Dies gilt auch, wenn es sich um eine große Arbeitsgruppe und evtl. verschiedenen Betreuer*innen und/oder Themengebieten handeln würde.
Von den 20 - 30 LP müssen
erbracht werden. Eine Kombination aus mehreren Forschungsprojekten ist möglich.
Formular zur Anmeldung eines Forschungsprojekts (SPO 2013 + SPO 2024)
Für alle Module, die in der Studienordnung der Chemie geregelt sind, besteht für Sie ein Notenverbesserungsrecht. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am erstmöglichen Prüfungstermin, sowie dem darauf folgenden Wiederholungstermin zur Verbesserung der Note. Gewertet wird jeweils die bessere Note. "Erstmöglich" bezieht sich hier auf den Prüfungstermin, der in dem Semester stattfindet, in dem das Modul angemeldet wurde.
Diese Regelung kann durch Einreichen eines Attestes, bzw. durch Ab- und wieder Anmelden (lassen) des Moduls nicht umgangen werden.
Auch eine Abmeldung von Modulen aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen. Nicht belegte Module werden, ebenso wie Wiederholungsprüfungen, auf den Abschlussunterlagen nicht ausgegeben.