Informationen zu Prüfungen im Bachelor Biochemie
Sie haben Interesse Ihr Studium in einem höheren Fachsemester im Studiengang Biochemie an der Freien Universität Berlin weiterzuführen oder möchten Ihren Studiengang wechseln und haben bereits Leistungen vorzuweisen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Einstufung für den Bachelorstudiengang Biochemie erhalten können.
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt bei der Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin. Sie erhalten gegebenenfalls nach dem Zulassungsverfahren eine Zulassung unter Vorbehalt. In diesem Schreiben werden Sie unter anderem aufgefordert eine Einstufung aus dem Bereich Biochemie vorzulegen.
Diese Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie bei uns.
Ablauf:
- Reichen Sie bitte eine Kopie des Schreibens auf "Zulassung unter Vorbehalt" sowie folgende Unterlagen im Prüfungsbüro ein:
- Transcript of Records/Leistungsübersicht oder Zeugnis, aus denen hervorgeht, dass ein Modul absolviert und bestanden wurde, mit Datum des Bestehens, ggf. die Note, sowie die Leistungspunkte (in Original und Kopie)
- Eine Modulbeschreibung, aus der die Qualifikationsziele und Inhalte hervorgehen, sowie Lehr/Lernformen (Vorlesung, Übung, Praktikum, bei kombinierten Veranstaltungen jeweils mit Angabe zu LP), ggf. Teilnahmepflicht, Form der aktiven Teilnahme und Prüfungsform.
- ggf. einen formlosen Antrag, wie die bereits erbrachten Studienleistung einzeln anerkannt werden sollen (Pflichtmodul, Wahlpflicht, ABV). Eine Anerkennung wird jedoch erst nach erfolgter Immatrikulation bearbeitet.
- Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse
- Ihre Unterlagen werden gesichtet und an den Prüfungsausschuss zur Entscheidung weitergeleitet.
- Im Anschluss erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Entscheidung und den Einstufungsbescheid.
Ablauf:
1. Um Studienleistungen anerkennen zu können, benötigen wir im Prüfungsbüro folgende Unterlagen:
- Transcript of Records/Leistungsübersicht oder Zeugnis, aus denen hervorgeht, dass ein Modul absolviert und bestanden wurde, mit Datum des Bestehens, ggf. die Note, sowie die Leistungspunkte.
- Eine Modulbeschreibung, aus der die Qualifikationsziele und Inhalte hervorgehen, sowie Lehr/Lernformen (Vorlesung, Übung, Praktikum, bei kombinierten Veranstaltungen jeweils mit Angabe zu LP), ggf. Teilnahmepflicht, Form der aktiven Teilnahme und Prüfungsform.
- Eine tabellarische Übersicht, welche erbrachten Leistungen für welche Leistungen bei uns anerkannt werden sollen
Alle Unterlagen müssen ggf. offiziell auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein und im Original und in Kopie eingereicht werden. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir die Anerkennung zügig prüfen.
2. Wir werden Ihren Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiterleiten und Sie im Anschluss über die Entscheidung informieren.
3. BUA-Module
Module aus dem Angebot der BUA können im ABV-Bereich auf ein 5-LP-Modul oder auf Antrag im Wahlpflichtbereich auf ein 5-LP-Wahlmodul angerechnet werden. Entweder werden Sie vom BUA-Büro für das entsprechende Modul im Campus Management angemeldet, sodass die Teilnahme regulär erfasst werden kann. Bitte melden Sie sich im Anschluss bei mir, damit eine interne Anerkennung auf das ABV/Biochemie-Modul erfolgen kann. Dann wird auch ersichtlich, was konkret Sie belegt haben. Oder Sie reichen nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung ein, dann wird Ihnen die Leistung als externe Anerkennung eingetragen, sodass Sie zwar 5 LP bekommen, aber nicht unbedingt ersichtlich ist, was Sie genau belgt haben.
Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses Biochemie finden Sie hier.
Seit Wintersemester 13/14 gibt es im Bachelor Biochemie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (StOPO 2013). Zum WiSe 19/20 wurden alle noch in der 2009er-Ordnung verbliebenen Studierenden auf die aktuelle Ordnung umgeschrieben, da ein Abschluss nach der alten Ordnung nicht mehr möglich ist. Bereits absolvierte Leistungen wurden entsprechend angerechnet und umgetragen.
Bei Fragen zum Wechsel bzw. zur Äquivalenz der Module wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.
Informationen zur allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV):
In § 8 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Bachelorarbeit und der mündlichen Prüfung.
Forschungsprojekt im Vorlauf auf die Bachelorarbeit:
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Vorfeld einer Bachelorarbeit ein 3 wöchiges Forschungsprojekt zur Einarbeitung in das Bachelorthema absolviert werden kann. Dieses Forschungsprojekt kann im Bachelorstudium (Wahlpflichtbereich, benotet) oder im anschließenden Masterstudium (Wahlbereich, unbenotet) eingebracht werden.
Das Forschungsprojekt ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, von den Studierenden mindestens vier Wochen vorab anzumelden.
Bevor ein Forschungsprojekt begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.
Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Prüfungsbüro ein. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden oder andere Fragen auftauchen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden (affine Forschungsmodule können erst nach der Absolvierung als Anerkennung im Campus Management eingetragen werden).
Wichtig: Bei der Anmeldung der Forschungsprojekte werden als Betreuer/innen / Prüfer/innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren/Professorinnen (Prof.) oder Privatdozenten/Privatdozentinnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Forschungsprojekte, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Forschungsprojekte durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite der Anmeldung. Gleiches gilt auch für die Bachelorarbeit.
Bitte beachten Sie bei den Forschungsprojekten die Richtlinien zur aktiven Teilnahme und evtl. Prüfung. Der Bericht muss von der Betreuung unterzeichnet werden und vor dem Leistungsnachweis per E-Mail als PDF Datei an das Prüfungsbüro geschickt werden, sonst kann der Leistungsnachweis nicht entgegengenommen werden. Der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll sind vom Prüfer und nicht vom Studenten einzureichen!Anmeldung und Leistungsnachweis für ein Forschungsprojekt im Bachelor (5 LP)
Anmeldung Bachelorarbeit:
Um Missverständnisse im Titel zu vermeiden, teilen Sie mir diesen bitte auch per E-Mail mit, sofern Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen.
Vorgehensweise bei externen Bachelorarbeiten:
Die Bachelorarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden. Dieser Antrag ist zusätzlich zum o. g. Antrag einzureichen:
Den/die ausgefüllten Antrag/Anträge reichen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der Arbeit im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss geprüft und Sie erhalten vom Prüfungsbüro eine schriftliche Antwort.
Sie können den Antrag auf externe Durchführung vor oder auch zusammen mit dem regulären Antrag einreichen.
Bitte beachten Sie, dass allein die Genehmigung, die Bachelorarbeit extern durchzuführen, nicht ausreicht, um die Arbeit beginnen zu dürfen. Erst durch die Genehmigung des regulären Antrages und der damit verbundenen offiziellen Themenausgabe und Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist dürfen Sie beginnen.
Der Prüfungsausschuss gibt folgende Vorgaben und Empfehlungen beim Schreiben der Bachelorarbeit.
Wichtig: Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit werden als Betreuer/in bzw. Gutachter/in nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel ProfessorInnen (Prof.) oder PrivatdozentInnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Bachelorarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Bachelorarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.
Liegen während des Bearbeitungszeitraums der Bachelorarbeit nachvollziehbare und triftige Gründe vor, die von den Studierenden nicht zu vertreten sind und dadurch die fristgerechte Bearbeitung der Bachelorarbeit nicht möglich ist, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Der Antrag muss von den Studierenden begründet werden und von dem/der Erstgutachter/in mit Unterschrift bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig im Prüfungsbüro einzureichen.Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Abgabe der Arbeit:
Die Bachelorarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzufügen. Die Abgabe einer gedruckten Version entfällt.Die Verwendung des FU-Logos auf der Arbeit ist nicht zulässig!
Die Weiterleitung der Arbeit an Ihre Gutachter/innen erfolgt nur durch das Prüfungsbüro!
Sobald die Abgabe der Arbeit im System verbucht wurde, können Sie dies Ihrem Noten-Punkte-Konto entnehmen.
Mündliche Prüfung zur Bachelorarbeit:
Gemäß § 9 PO werden die Ergebnisse der Bachelorarbeit in einer mündlichen Prüfung verteidigt. Die Bachelorarbeit muss mit mindestens 4,0 bewertet sein, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu sein.
Die mündliche Prüfung schließt sich so bald wie möglich der Bachelorarbeit an. Sie dauert etwa 30-45 Minuten und besteht aus einer Präsentation der Bachelorarbeit (etwa 15 Minuten) und einer anschließenden Diskussion (15-30 Minuten). Der Vortrag ist vorbehaltlich der Zustimmung des Prüflings hochschulöffentlich.
Den Termin zur Verteidigung spricht der/die Student/in selbständig mit den beiden Gutachter/innen ab und ist 2 Wochen vorher dem Prüfungsbüro mitzuteilen (per E-Mail: pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de)
Die mündliche Prüfung ist von 2 PrüferInnen abzunehmen und zu bewerten. Diese sollen mit den GutachterInnen der Arbeit identisch sein. Mit der Zusendung der Bachelorarbeit erhalten die Gutachter/innen den Protokollbogen für die mündliche Prüfung.
Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Verteidigung der Bachelorarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc.. Das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung wird das Zeugnisdatum.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.
Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung der FU Berlin.
!Die Abschlussunterlagen müssen den selben Namen haben, wie er bei Ihnen im Ausweis/Reisepass ausgewiesen ist, bitte geben Sie daher Ihren vollständigen Namen bei der Studierendenverwaltung an!
Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.