BAFöG-Beauftragte
Das BAföG-Amt verlangt üblicherweise nach dem vierten Semester den Nachweis ausreichender Studienleistungen. Dies festzustellen ist Sache der BAföG-Beauftragten. Betroffene wenden sich dazu bitte an ihren zuständigen BAföG-Beauftragten und haben zum vereinbarten Termin alle notwendigen Leistungsnachweise sowie das BAföG-Formular für die Leistungsbestätigung bei der Hand.
Prof. Dr. Florian Heyd
BAföG-Beauftragter für das Fach Biochemie
Prof. Dr. Matthias Melzig
BAföG-Beauftragter für das Fach Pharmazie