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Regelmäßigkeit und Befragungsinstrumente

  • Grundsätzlich sollen in einem Turnus von zwei Jahren wesentliche Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches bzw. Zentralinstituts evaluiert werden. Die Fachbereiche bzw. Zentralinstitute entscheiden, welche konkreten Lehrveranstaltungen pro Semester evaluiert werden und wie dabei eine faire Verteilung zwischen einzelnen Lehrenden bzw. Lehrveranstaltungsformen hergestellt wird. (§9)
  • Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die erstmals in der akademischen Lehre eingesetzt werden, sowie für erstberufene Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen erfolgt die Lehrveranstaltungsevaluation mit dem Instrument zur Erfassung der Lehrkompetenz (LeKo) – schwerpunktmäßig im ersten Jahr der Lehrtätigkeit. (§9) - weitere Informationen für „Erstlehrende“