Vorverteilung für Studierende mit familiären Pflichten und weitere berechtigte Gruppen
Bei der Vergabe der platzzahlbeschränkten Lehrveranstaltungen (alle Verteilungsarten) am Institut für Biologie werden alle in der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) §11 (veröffentlicht 11.April 2017) aufgeführten Personengruppen bevorzugt berücksichtigt. Dies sind
- Eltern, deren Kind/Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben,
- Personen, die in die Pflege von Familienangehörigen eingebunden sind,
- Personen, die nach SGB IX behindert sind
- sowie Schwangere (wenn sie sich zum Mutterschutz bei der FU gemeldet haben).
Am Institut für Biologie hat der Institutsrat entschieden, diese Gruppe unter bestimmten Bedingungen auf ERASMUS-Studierende und Tutor*innen auszuweiten. Auch Teilzeitstudierende und andere können auf Grundlage einer Beratung zum individuellen Studienverlaufsplan durch das Studienbüro Biologie unter gewissen Umständen zu dieser Gruppe gehören.
Allen Studierenden mit Vorbuchungsrecht wird nahegelegt, sich vor Ablauf der Vorbuchungsfrist vom Studienbüro beraten zu lassen. Nach Ablauf der Frist ist eine Inanspruchnahme des Vorbuchungsrechtes nicht mehr möglich.
Um bei der Verteilung für das jeweilige Semester berücksichtigt zu werden, nutzen Sie bitte das Formular – zu finden in der unteren Tabelle – innerhalb der bekanntgegebenen Frist zur Vorverteilung.
Die Anmeldung der vorangemeldeten Lehrveranstaltungen in Campus Management oder bei den Dozierenden selbst übernimmt das Studienbüro. Antragstellende dürfen keine eigenständige Anmeldung zu den vorgebuchten Lehrveranstaltungen vornehmen. Melden Sie sich dennoch eigenständig an, erlischt damit ihr Voranmeldungsrecht, da das Studienbüro Anmeldungen mit einem anderen Buchungsrecht (“Direktbuchung“) vornimmt.
Bitte kontrollieren Sie aber innerhalb der in einer E-Mail mitgeteilten Frist in Campus Management, ob die von Ihnen gewünschte Anmeldung durch das Studienbüro korrekt ausgeführt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte nochmals beim Studienbüro.