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Gesetzliche Regelungen zu Verteilungen platzzahlbeschränkter Lehrveranstaltungen

Platzzahlbeschränkte Lehrveranstaltungen müssen dagegen nach bestimmten gesetzlichen Richtlinien verteilt werden. Diese Richtlinien stehen in der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) §12 (veröffentlicht 11. April 2017).

Zusammenfassend (nicht wortwörtlich) gelten folgende Regeln für die Verteilung von platzzahlbeschränkten Pflichtlehrveranstaltungen bzw. Wahlpflichtveranstaltungen:

Studierende verschiedener Ranggruppen werden nacheinander in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

  1. Studierende, die nach dem Studienverlaufsplan der jeweiligen Studienordnung in dem Fachsemester studieren, das für das Modul vorgesehen ist; außerdem Studierende, die im letzten Semester trotz Einhaltung des Studienverlaufs keinen Platz in dem Modul bekommen haben (für Pflichtmodule; Wahlpflicht ab Rang 4)
  2. Studierende, deren Fachsemester um ein Fachsemester vom Studienverlaufsplan abweicht
  3. Studierende, deren Fachsemester um zwei oder mehr Fachsemester vom Studienverlaufsplan abweicht
  4. Studierende, die nach Studienverlaufsplan studieren und das Modul als Wahlpflicht-Kurs besuchen können
  5. weitere Studierende

Studierende, die den Studienverlaufsplan nicht einhalten können, sollten so früh wie möglich das Beratungsangebot des Studienbüros Biologie wahrnehmen und sich individuell zu ihrem Studienverlauf beraten lassen.