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Das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der dezentralen Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten besteht darin die Interessen der Frauen im Fachbereich zu vertreten. Hierfür sind sie an allen Einstellungsvorgänge und Berufungsverfahren zu beteiligen. Darüber hinaus werden Frauen- und Geschlechterforschung im Fachbereich in den unterschiedlichen Disziplinen gefördert. Hierfür stehen Fördermittel zur Verfügung, die projektgebunden vergeben werden können.

Bezüglich der finanziellen Förderung werden Beratungen angeboten, auch bezüglich sexueller Belästigung, Diskriminierung, Stalking und ähnlichen Übergriffen (Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung/ Englisch).

Organisation

An der Freien Universität Berlin gibt es die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die sich mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der anderen Hochschulen in diversen Dachorganisationen organisiert. Darüber hinaus wird an jedem Fachbereich, auch an den außeruniversitären Einrichtungen, eine dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gewählt.

Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt. Alle weiblichen Mitglieder des Fachbereiches wählen ein Wahlgremium, das aus acht Mitgliedern besteht. Diese wählen die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihrer Stellvertreterin. Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (alle 4 Jahre) und ihre zwei Stellvertreterinnen (alle 2 Jahre) werden vom Frauenrat gewählt. Letzterer wiederum von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule. (Wahlordnung der Frauenbeauftragten)

Die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Freien Universität treffen und beraten sich einmal im Monat bei einem Plenum.

Die Mitglieder des Büros der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vernetzen sich mit den dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und laden zu Aktivitäten wie dem Girls‘ Day ein.

Rechtliches

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz)

Die Aufgabenbereiche der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten richten sich nicht nur nach diesem Satz des Grundgesetzes, eine umfassendere "Gesetzesfibel" gibt es auf der Seite der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Für Interessenten empfehlen wir folgende Dokumente:

Flyer zur Vorstellung: "Wir - Die Frauenbeauftragten der Freien Universität Berlin"