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Praktikumsfestlegungen

Diese Praktikumsordnung enthält Festlegungen für die laborpraktische Ausbildung in den Studiengängen:

  • Bachelorstudiengang Chemie
  • Bachelorstudiengang Chemie für das Lehramt
  • Bachelorstudiengang Biochemie

nach den Studiengangsordnungen von 2013.

Bachelorstudiengang Chemie (3. Semester)

  • 21202e      V       Empirische Spektroskopie
  • 21202f       P       Organisch-chemisches Grundpraktikum

Das Praktikum dauert ca. 10 Wochen und beginnt ca. in der dritten Vorlesungswoche.

 

Bachelorstudiengang Chemie für das Lehramt (4. Semester)

  • 21202e      V       Empirische Spektroskopie
  • 21510        P       Aufbaupraktikum

Das Aufbaupraktikum besteht aus einem organisch-chemischen und einem physikalisch-chemischen Teilpraktikum. Diese beiden Teile können unabhängig voneinander absolviert werden. Diese Praktikumsordnung regelt nur den organisch-chemischen Teil des Praktikums. Der organisch-chemische Teil wird jedes Semester angeboten und zwar:

  • Im Wintersemester und im Sommersemester in der zweiten Semsterhälfte der Vorlesungszeit (Dauer ca. 5 Wochen)


Bachelorstudiengang Biochemie (3. Semester)

  • 21202e      V       Empirische Spektroskopie
  • 21510        P       Praktikum Organische und Physikalische Chemie

Der organische und der physikalische Teil des Praktikums können unabhängig voneinander absolviert werden. Diese Praktikumsordnung regelt nur den organisch-chemischen Teil des Praktikums. Der organisch-chemische Teil wird jedes Semester in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit angeboten. Die Dauer beträgt ca. 5 Wochen. 

 

Weitere Details.

Die Spektroskopievorlesung soll im gleichen wie das Praktikum bzw. kann in einem früheren Semester besucht werden, weil die spektroskopischen Kenntnisse für die identifizierung der Präparate benötigt werden.

  • Abgeschlossenes Modul "Allgemeine und Anorganische Chemie"
  • Abgeschlossenes Modul "Grundlagen der Organischen Chemie"

Maßgebend für die Festlegung der Teilnahmevoraussetzungen sind die Prüfungsordnungen, wobei für die Studiengänge "Chemie für das Lehramt" und "Biochemie" folgende Vereinfachungen gelten:

  • Modul "Aufbaupraktikum" (Lehramtsstudiengang): Die Eingangsvoraussetzungen "Grundlagen der physikalischen Chemie" und "Grundlagen der Mathematik für das Fach Chemie" werden für den organisch-chemischen Teil des Aufbaupraktikums nicht eingefordert.
  • Modul "Organische und physikalische Chemie" (Studiengang Biochemie): Die Eingangsvoraussetzungen "Grundlagen der physikalischen Chemie" und "Grundlagen der Mathematik für das Fach Chemie" werden für den organisch-chemischen Teil des Praktikums nicht eingefordert.

Äquivalente und vom Prüfungsausschuss angerechnete Studienleistungen stehen den genannten Modulen gleich.

Die Teilnahme am Praktikum erfordert einen Status als Student der FU Berlin. Die entsprechende Prüfung erfolgt normalerweise durch interne Ermittlungen. Sind diese ergebnislos, ist auf Verlangen der Studierendenausweis vorzuzeigen.

  • Wer sich vor Aufnahme des Praktikums über allgemeine Laboratoriumstechniken (z.B. Destillationen, Chromatographien) informiert, hat es zur Praktikumsaufnahme leichter. Empfehlenswert ist hierzu insbesondere das Organikum.
  • Insbesondere thermodynamische, aber auch kinetische Erkenntnisse der physikalischen Chemie haben ganz unmittelbare Bedeutung für das chemische Experimentieren, (Beispiele: Siedeverläufe von Gemischen, Reaktionstriebkraft, Lösungswärmen) weshalb ein grundsätzliches Verständnis z.B. der Allgemeinen Gasgleichung, der Gibbs-Helmholtz-Gleichung, des Raoultschen Gesetzes und der Clausius-Clapeyronschen Gleichung sowie der verschiedenen Reaktionskinetiken hilfreich für das Verständnis dessen ist, was da im Kolben eigentlich passiert.

Die Anmeldung zum Grundpraktikum OC erfolgt ausschließlich on-line über eine Anmeldemaske die auf der Web-Seite des Praktikums zu finden ist. Erfolgreiche Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. 

Die Anmeldung für Sommersemester beginnt die mitte Januar und endet am 15. März, die Anmeldung für Wintersemester beginnt die mitte Juni und endet am 15. August.

Später eingehende Anmeldungen werden nur noch mit letztrangiger Priorität (Siehe unter Zugangsbeschränkungen) berücksichtigt.

  • Eine Anmeldung gilt immer nur für ein Semester. Soll das Praktikum in einem späteren Semester absolviert werden, ist zur gegebenen Zeit eine erneute Anmeldung erforderlich.
  • Eine frühzeitige Anmeldung verbessert die Chancen auf eine Zulassung zum Prakti­kum. (Siehe unter Zugangsbeschränkungen)


Die Anmeldung im Campusmanagement

  • Studiengang Chemie: Anmeldung im Campusmanagement notwendigt, sonst kann die Praktikumsnote nicht eingetragen werden.
  • Studiengänge Biochemie und Lehramt: Anmeldung im Campusmanagement  nicht möglich. Es müssen erst beide Teil-Praktika erfolgreich abgeschlossen werden. Das Modul wird durch Mitarbeiterin des Prüfungsbüro eingetragen werden.

Der Rücktritt vom Praktikum ohne angaben von Gründen ist wie folgt möglich:

  • Studiengang Chemie für das Lehramt, Studiengang Biochemie:
    Innerhalb der ersten Praktikumswoche
  • Studiengang Chemie:
    Innerhalb der ersten beiden Praktikumswochen.

Der Rücktritt ist schriftlich (per E-Mail) bei der Praktikumsleitung einzureichen. Bei einem Rücktritt ist der Arbeitsplatz unverzüglich vollständig abzugeben. Die bereits aufgelaufene Kosten werden sofort berechnet. (Siehe unter "Kosten, Hilfsmittel")

Wenn das Praktikum nach der ersten (Biochemie, Lehramt) / zweiten (Chemie) Praktikumswoche(n) abgebrochen wird, gilt das Praktikum als „nicht bestanden“ und muss komplett wiederholt werden. Es werden keine bis dahin erbrachten Leistungen anerkannt.

Im den Praktika sind organisch-chemische Präparate herzustellen und durch spektroskopische Methoden zu charakterisieren. Der Aufwand der Präparate wird mit Punkten bewertet. Folgende Aufgaben sind zu absolvieren:

  • Studiengang Chemie für das Lehramt, Studiengang Biochemie:
    25 Punkte (7 – 9 Experimente)
  • Studiengang Chemie:
    60 Punkte (14 – 18 Experimente).

Die Punktbewertung ist eine praktikumsinterne Bewertung und ist unabhängig von den Leistungspunkten für die Bewertung von Lehrveranstaltungen. Das Praktikum beinhaltet eine 3-tägige Einführung inklusive Sicherheitsbelehrung.

In allen Studiengängen sind folgende Tests zu absolvieren:

  • Test zur Arbeitssicherheit
  • Test zur Spektroskopie

Die Tests werden nicht benotet. Für die Tests ist eine Registrierung erforderlich.

Da die Versuche in freier Zeiteinteilung absolviert werden können, ist der dafür erforderliche Zeitbedarf entscheidend von der persönlichen Arbeitsorganisation abhängig. Die gesamte Praktikumszeit ist länger, als es bei einer durchschnittlichen Zeitorganisation notwendig ist, um alle Versuche ordnungsgemäß durchzuführen. 

Für die Versuche werden ausgearbeitete Versuchsanleitungen zur Verfügung gestellt. Vor jedem Versuch ist eine Prüfung beim Assistenten („Vorbesprechung“) zu absolvieren Während des Versuchs ist ein Laborjournal zu führen. Für jeden Versuch ist ein Protokoll anzufertigen. Die Protokolle sind als pdf-Dokument per E-Mail einzureichen. So weit nichts anderes bestimmt, sind alle Aufgaben in Einzelarbeit zu erledigen. (Siehe auch "Täuschungen")

Für die vorgesehenen Sicherheitsunterweisungen besteht Teilnahmepflicht. Die für die Arbeit im Praktikum maßgeblichen gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen liegen im Praktikum aus oder sind auf den Rechnern des Praktikums online einsehbar.Dies sind insbesondere:

Die Einhaltung dort enthaltener Regelungen ist ver­pflichtend.

Gibt es mehr Bewerber für das Praktikum, als Plätze vorhanden sind, so werden die Bewerber gemäß der Satzung für Studienangelegenheiten der FU Berlin in Ranggruppen ein­geteilt. Zur höchsten Ranggruppe zählen dabei diejenigen Bewerber, die sich im richtigen Fachsemester befinden und für die das Praktikum Pflicht ist. Bewerber der höchsten Rang­gruppe werden bei der Platzvergabe zuerst berücksichtigt. Stehen für eine Ranggruppe nicht genug Plätze zur Verfügung, so entscheidet, wenn nichts anderes angekündigt worden ist, die Reihenfolge der Anmeldung.

Bewerber, die das Praktikum nicht im regulär zugewiesenen Zeitraum absolvieren wollen, werden nur letztrangig berücksichtigt. (Siehe "Wer muss welches Praktikum absolvieren?")

Da die Bedingungen des § 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz für das Praktikum aus prinzipiellen Gründen nicht eingehalten werden können ist die Teilnahme von Schwangeren am Praktikum leider gar nicht, von stillenden Müttern nur mit Einschränkungen möglich. Über Schwangerschaft und Stillzeiten ist die Praktikumsleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Betroffene sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, damit Alternativen zur Fortführung des Studiums gefunden werden können.

Eine Grundausrüstung und die darüber hinaus unbedingt erforderlichen Laborgeräte werden leihweise zur Verfügung gestellt. Spezielle Apparaturen und Geräte werden nach Bedarf in zeitlich begrenztem Rahmen ausgeliehen. Die für den Versuchsansatz benötigten Chemikalien und Hilfsmittel (Schläuche, pH-Papier, Filterpapier etc.) werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Für Glasbruch oder -beschädigung werden Materialkosten berechnet, fehlende oder beschädigte Geräte müssen ersetzt werden. Die von der Praktikumsleitung erstellte Rechnung muss nach Abschluss des Praktikums, jedoch spätestens vier Wochen nach dem Praktikumsende, bezahlt werden! Die Einzahlung kann direkt auf das Girokonto der Freien Universität Berlin bei der Berliner Bank mit dem auf der Rechnung ausgewiesenen Verwendungszweck erfolgen.

Es wird empfohlen eine Laborversicherung für das Praktikum abzuschließen (siehe Glasbruchversicherung: http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/chemie/studium/ocpraktikum/planung/glasbruchversicherung/index.html)

Wichtig: Kennzeichnen Sie am ersten Arbeitstag Ihre Geräte der Grundausstat­tung unverwechselbar, um Ihnen eine Kontrolle über deren Verbleib zu ermög­lichen (Lackfarbe, Tesaband etc.). Verfahren Sie ebenso mit allen Geräten, die Sie im Verlauf des Kurses ersetzen müssen! Bedenken Sie, dass es am Ende zu einer teuren Überraschung für Sie werden kann, wenn Sie während des Kurses den Überblick über den Bestand Ihrer Geräte verlieren. Beachten Sie hierzu auch die Ihnen ausgehändigte Auflistung der Geräte der Grundaus­stattung!

Folgende Kriterien gelten bei der Bewertung der Praktikumsleistungen:

  • Vorbesprechung
  • Handlungskompetenz bei der Versuchsdurchführung
  • Arbeitshygiene
  • verantwortliches Handeln
  • Reinheit und Ausbeute der hergestellten Präparate
  • Protokollführung
  • Zeitbedarf für experimentelles Arbeiten und Protokollanfertigung

In den Studiengängen Chemie für das Lehramt und Biochemie ist die nach diesen Kriterien ermittelte Note lediglich eine Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Modulnote, da diese Note mit der Note für das physikalisch-chemische Teilpraktikum im Verhältnis 1:1 verrechnet wird.

Berechnung der Note

Für das Praktikum wird eine Gesamtnote errechnet, indem die Noten für die einzelnen Versuche mit der Anzahl der zugeordneten Punkte multipliziert und die erhaltenen Produktwerte aufsummiert werden und die erhaltene Summe durch die Summe der zugeteilten Punkte dividiert und das Ergebnis mit einer Nachkommastelle ausgewiesen wird.

Kriterien für das Bestehen

  • Die wie beschrieben ermittelte Gesamtnote muss 4,0 oder besser sein.
  • Mindestens 75 % der zu erledigenden Versuche müssen erfolgreich absolviert worden sein, d.h. mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden sein. Nicht durchgeführte Versuche werden mit „ungenügend“ (5) bewertet. In den Studiengängen Chemie für das Lehramt und Biochemie müssen dazu Versuche im Umfang von 19 Punkten erfolgreich absolviert werden, im Chemistudiengang sind das 45 Punkte.
  • Die Tests "Spektroskopie" und "Arbeitssicherheit" müssen bestanden sein.

In den Studiengängen Biochemie und Chemie für das Lehramt muss das organisch-chemische Teilpraktikum für sich nach den vorstehend benannten Kriterien bestanden sein.

Für die Protokolle gelten die folgenden Fristen:

  • Die reguläre Abgabefrist für ein Protokoll beträgt 14 Tage beginnend mit dem Datum der Vorbesprechung. 
  • Bei Vorliegen triftiger Gründe kann diese Frist verlängert werden, jedoch nur dann, wenn entsprechende Absprachen mit Praktikumsleiterin vor dem Ablauf der Frist getroffen wurden.

Als Täuschung gilt jegliches Vortäuschen der Erledigung von Aufgaben. Dazu zählt, wenn herzustellende Substanzen auf andere Weise als durch die durchzuführende Syn­these beschafft werden oder wenn sie von anderen Praktikanten hergestellt wurden oder wenn Protokollinhalte ohne Nennung der Quelle abgeschrieben oder per copy/paste in das Protokoll übernommen werden („Plagiate“). Die Mindestsanktionen bei Täu­schung sind: Der betreffende Versuch wird mit der Note 5,0 bewertet.  Darüber hinaus gehende, vom zuständigen Prüfungsausschuss fest­gelegte Sanktionen bleiben vorbehalten.

Wer aus triftigem und nachgewiesenem Grund (z.B. Verletzung, Krankheit) zeitweilig am Praktikum nicht teilnehmen kann, kann Versuche im Umfang der Punkte, wie er dem Anteil der versäumten Praktikumszeit im Verhältnis zur Gesamtzeit des Praktikums entspricht, zur nächstmöglichen Zeit nachholen. Der Anteil der mindestens mit der Note 4,0 zu erbringenden Leistungen verringert sich in dem betreffenden Semester um das gleiche Verhältnis. (Siehe "Bewertung der Praktikumsleistungen")

Bescheinigte Unterlagen wie z.B. testierte Protokolle sind zum Nachweis min­destens so lange aufzubewahren bis das erfolgreiche Bestehen der betreffenden Lehrveranstal­tung testiert ist. Kann in strittigen Fällen die betreffende Leistung nicht belegt werden, so ist sie erneut zu absolvieren.

Anregungen und Kritik
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