Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Masterarbeit
Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/Prüfer nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, das sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD).
Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann.
Masterarbeiten (sowie (Forschungs-)Projekte /Projektstudium-Laborpraktikum) können auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss intern oder extern absolviert werden.
Die Masterarbeit muss, egal ob intern oder extern, durch zwei prüfungsberechtigte Gutachter (i. d. R. Professoren oder Privatdozenten) bewertet werden.
Intern:
Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert.
Bei internen Masterarbeiten ist der Erstbetreuer (d. h. derjenige, der Sie vor Ort betreut) auch der Erstgutachter der Masterarbeit. Als Zweitbetreuer/Zweitgutachter können Sie sich entscheiden, ob Sie entweder einen internen Betreuer/Gutachter vom Institut für Biologie der Freien Universität Berlin wählen oder einen externen, fachkundigen Betreuer/Gutachter von außerhalb des Instituts für Biologie der Freien Universität Berlin.
Extern:
Die Arbeit wird bei einem Betreuer (=“Erstbetreuer“), der NICHT zum Institut für Biologie der Freien Universität Berlin gehört, absolviert. D. h., die Arbeit kann auch im Ausland absolviert werden, solange der universitäre Bezug durch einen prüfungsberechtigten Betreuer (s.o.) gegeben ist und es sich um eine biologische Arbeit handelt.
Bei externen Masterarbeiten müssen Sie sich als Zweitbetreuer/Zweitgutachter einen internen Prüfungsberechtigten aus dem Institut für Biologie der Freien Universität Berlin suchen. Bei externen Arbeiten müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen Anmeldebögen das o. g. Formular „Antrag auf externe Durchführung“ einreichen. Dieses Formular müssen Sie (spätestens) bei Anmeldung der Masterarbeit oder (falls Sie z. B. beabsichtigen, die Arbeit im Ausland zu absolvieren und daher langfristige Planungssicherheit benötigen) auch schon im Vorfeld einreichen.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate für die Studiengänge:
- Allgemeiner Biologie-Master sowohl 2014er als auch 2018er Ordnung
- Master Biodiversität, Evolution & Ökologie sowohl 2014er als auch 2018er Ordnung.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 26 Wochen für die Studiengänge:
- Master Biodiversität, Evolution & Ökologie der 2008er Ordnung
- Master Molekular- und Zellbiologie der 2008er Ordnung
Nach Zulassung der Arbeit durch den Prüfungsausschuss, teilen wir Ihnen schriftlich das exakte Datum für den spätestmöglichen fristgemäßen Abgabetermin der Masterarbeit per Post mit.
Das biologische Thema kann von jedem/jeder prüfungsberechtigten Lehrkraft (i. d. R. Professoren oder Privatdozenten) vorgeschlagen werden. Der Vorschlag des Themas ist mit der Verpflichtung zur Betreuung der Arbeit verbunden. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann.
Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll etwa 15.000 Wörter ohne Datenanhang umfassen.
Bitte beachten Sie:
- die Abschlussarbeit ist in elektronischer Form als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro Biologie einzureichen. Papiervarianten müssen nicht mehr eingereicht werden. (Entscheid vom 04.08.2021). Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen.
- Das Logo der Freien Universität Berlin darf für Abschlussarbeiten nicht verwendet werden.
- In der Arbeit werden üblicherweise beide Betreuer/Gutachter namentlich genannt.
- In die Arbeit eingebunden, ist die sogenannte „Selbständigkeitserklärung“, mit der Sie erklären, dass Sie „die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und diese als solche kenntlich gemacht haben“.
- Die Arbeit ist von Ihnen zu unterschreiben.
Alle weiteren Fragen zum Layout etc. besprechen Sie bitte mit Ihren Betreuern.
Bei Papiervarianten muss die Arbeit „fest“ gebunden sein, d. h. nicht zugelassen sind Bindungsarten wie z. B. die „Spiralbindung“, bei denen es möglich ist, nachträglich Seiten herauszunehmen oder hinzuzufügen. Es ist jedoch nicht notwendig, die Arbeit als Hardcover zu binden.
Die Abschlussarbeit wird dann vom Prüfungsbüro an die Gutachter geschickt, mit der Bitte um Erstellung der Gutachten.
Sollte die Masterarbeit die letzte noch offene Prüfungsleistung gewesen sein, dann reichen Sie bitte bei Abgabe der Masterarbeit den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Antrag auf Studienabschluss (Zeugniserstellung)“ ein, den Sie auf unserer Prüfungsbüro-Homepage finden. Mit Einreichen dieses Antrags zeigen Sie uns an, dass Sie sämtliche für den Masterabschluss nötigen Leistungen erbracht haben und nun ein Zeugnis wünschen. (Genaueres siehe unter dem Abschnitt „Antrag auf Studienabschluss und Exmatrikulation“)