Ist eine Notenverbesserung noch möglich?
Eine Notenverbesserung ist in den Modulen, bei denen dies in der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist, weiterhin möglich.
Bei Nichterscheinen zum erstmöglichen Termin, gelten alle weiteren Prüfungstermine als Termin für eine nachzuholende Prüfungsleistung und für in Wiederholungsterminen erlangte Leistungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.