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Was passiert, wenn jemand an der Hauptklausur nicht teilnimmt?

  • Ist der Prüfungstermin bindend und der bzw. die Studierende hat sich innerhalb der Rücktrittsfrist nicht von der Prüfung abgemeldet, so gilt die Prüfung als "nicht bestanden 5,0".
  • Ist der Prüfungstermin bindend und der bzw. die Studierende hat sich innerhalb der Rücktrittsfrist nicht von der Prüfung abgemeldet, kann aber den Prüfungstermin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen, muss dies direkt beim Prüfungsbüro angezeigt werden und der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
  • Ist der Prüfungstermin nicht bindend, hat ein Nichterscheinen keine Konsequenzen zur Folge. Eine Abmeldung von der Prüfung ist nicht nötig.