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Was sind triftige Gründe?

Beispiele für einen triftigen Grund wären:

  •  Krankheit mit Prüfungsunfähigkeit: Bei Krankheit der oder des Studierenden oder eines von ihr oder ihm allein zu betreuenden nahen Angehörigen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Verwendung einer „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wie für Arbeitnehmer ist nicht ausreichend.
  • Äußere unzumutbare Einwirkungen während der Prüfung
  • Tod eines nahen Angehörigen.

Ein Rücktrittsgrund ist unverzüglich dem Prüfungsbüro mitzuteilen. Über den Rücktritt entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.