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Wie ist die Frist für den Rücktritt von Prüfungsterminen?

Bei bindenden Prüfungsterminen legt der Prüfungsausschuss eine Frist fest, innerhalb derer Studierende ohne Angaben von Gründen zurücktreten können.

Die Frist  zur Abmeldung von Prüfungen endet für die Studiengänge der Biologie, Biochemie und Chemie 14 Tage vor der Prüfung.

Mit Angabe von Gründen: Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich.