Wie viele Prüfungsversuche haben Studierende ab dem 1. Oktober 2015?
Nach der neuen RSPO ab dem 1. Oktober 2015 hat man einen (1) Prüfungsversuch und danach drei (3) Wiederholungsversuche.
Ausnahmen:
- Pharmazie (Studienordnung 2003): 6 Wiederholungsversuche bis Sommersemester 2016, dann auch 3 Wiederholungsversuche
- MSc Biology (SPO 2018/2024) & MSc Biodiversity, Evolution, Ecology (SPO 2018/2023/2024):
(1) Prüfungsversuch und danach zwei (2) Wiederholungsversuche.
Vor dem letzten Wiederholungsversuch besteht für Studierende die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsangebot wahrzunehmen. Beim letzten Wiederholungsversuch eines Studierenden muss die Beurteilung von zwei Prüfer*innen vorgenommen werden.