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Wie viele Prüfungsversuche haben Studierende ab dem 1. Oktober 2015?

Nach der neuen RSPO ab dem 1. Oktober 2015 hat man einen (1) Prüfungsversuch und danach drei (3) Wiederholungsversuche.

Ausnahmen:

  • Pharmazie (Studienordnung 2003): 6 Wiederholungsversuche bis Sommersemester 2016, dann auch 3 Wiederholungsversuche
  • MSc Biology (SPO 2018/2024) & MSc Biodiversity, Evolution, Ecology (SPO 2018/2023/2024):
    (1) Prüfungsversuch und danach zwei (2) Wiederholungsversuche.

Vor dem letzten Wiederholungsversuch besteht für Studierende die Möglichkeit, ein persönliches Beratungsangebot wahrzunehmen. Beim letzten Wiederholungsversuch eines Studierenden muss die Beurteilung von zwei Prüfer*innen vorgenommen werden.