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Wie viele Prüfungsversuche haben Studierende ab dem 1. Oktober 2015?

Nach der neuen RSPO ab dem 1. Oktober 2015 hat man einen (1) Prüfungsversuch und danach drei (3) Wiederholungsversuche.

Ausnahmen:

  • Pharmazie (Studienordnung 2003) bis Sommersemester 2016, dann auch 3 Wiederholungsversuche
  • MSc Biologie (SPO 2014) & MSc Biodiversität, Ökologie und Evolution (SPO 2014)
    (1) Prüfungsversuch und danach zwei (2) Wiederholungsversuche.

Vor dem letzten Wiederholungsversuch besteht für Studierende die Möglichkeit auf ein persönliches Beratungsangebot. Beim letzten Wiederholungsversuch eines Studierenden muss die Beurteilung von zwei PrüferInnen vorgenommen werden.