Notenverbesserung bestandener Prüfungsergebnisse
Die im Rahmen der Prüfungsordnungen der Studiengänge
- Chemie (Bachelor - Ordnungen von 2013)
- Chemie (Master - Ordnungen von 2013)
- Lehramtsbachelor mit Chemie als Fach (Ordnungen von 2013)
sehen eine Verbesserung der Note nur unter folgenden Voraussetzungen vor:
- Es handelt sich um eine Klausurnote.
- Für die Erstprüfung ist der frühestmögliche Termin nach dem Absolvieren der Veranstaltung wahrgenommen worden (in der Regel also die Klausur am Semesterende).
- Das erste Prüfungsergebnis ist bestanden (Note "ausreichend" oder besser).
- Für die Wiederholungsprüfung wird ebenfalls der ehestmögliche Termin genutzt (In der Regel ist das die für das betreffende Semester vorgesehene Wiederholungsprüfung).
- Wird eine Klausurprüfung auf mehrere Termine aufgeteilt (Teilklausuren) und ist eine Klausur entschuldigt versäumt worden, so kann wahlweise im Rahmen der Wiederholungsprüfung entweder die Klausur komplett wiederholt werden oder lediglich für die versäumte Teilprüfung ein Ersatztermin bestimmt werden (der in der Regel mit dem Termin der Wiederholungsklausur identisch ist).
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- Bachelor Chemie
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