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Forschungsmodule des Masterstudiengangs Chemie, die extern absolviert werden sollen.

Forschungsmodule vermitteln forschungsnahe Arbeitstechniken. Zur Gewährleistung dieser Anforderung müssen auswärtige Forschungsmodule von einem Dozenten / einer Dozentin des Instituts mit betreut werden. "Jobben" in einem chemischen Betrieb - inklusive der damit verbundenen Anlernphasen kann nicht als Forschungspraktikum angerechnet werden, auch wenn eine fachnahe Erwerbstätigkeit natürlich sehr zu begrüßen ist. Die Entlohnung einer Forschungstätigkeit - z.B. im Rahmen eines Werkvertrages ist hingegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Entscheidung trifft der betreuende Dozent, im Konfliktfall der Prüfungsausschuss. Studierende, die beabsichtigen, ein externes Forschungsmodul abzuleisten, sind dringend aufgefordert, die Anrechnungsfähigkeit mittels des dafür vorgesehenen Formulars vorher feststellen zu lassen.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 31.05.2006 und 20.1.2009, bestätigt am 18.3.2014.

 

Hinweise für auswärtige Praktikumsanbieter:
Bitte bescheinigen Sie den Studierenden die erbrachte Leistung! Die Bescheinigung sollte enthalten:

  • Identifikation des Praktikanten / der Praktikantin
  • Titel und Beschreibung der Praktikumstätigkeit
  • Zeitraum der Praktikumstätigkeit
  • Sofern Sie sich mit dem Co-Betreuer aus dem Institut bereits einvernehmlich abgestimmt haben, auch die vergebene Note und zuerkannte Leistungspunkte

Sehen Sie Unterschriftsfelder für sich selbst und den Co-Betreuer aus dem Institut vor. Es ist in Ordnung, wenn sie den zunächst nur mit Ihrer eigenen Unterschrift versehenen Schein den Praktikanten mit der Auflage aushändigen, selbst die Unterschrift des Co-Betreuers einzuholen und den Schein dann im Prüfungsbüro vorzulegen.